o2 Deutsch­land – Per Han­dy­rech­nung bei iTu­nes shoppen

iTunes Accountinformationen - Handyrechnung - o2 Deutschland Telefonica

Im Inter­net kur­siert aktu­ell die Mel­dung rum, dass man bald mit sei­ner o2 Mobil­funk­kar­te bei iTu­nes shop­pen gehen kann. Jedoch feh­len wie­der die bedeut­sa­men Infor­ma­tio­nen, die ich für euch zusam­men­ge­tra­gen habe.

Kun­den von o2 mit einen iTu­nes Benut­zer­ac­count, die bei­spiels­wei­se ein iPho­ne haben, kön­nen sich wohl bald über Bequem­lich­keit freu­en. Denn per Han­dy­rech­nung kann man in Zukunft sei­ne gewünsch­te App, Musik oder was man dort auch kau­fen mag, per Han­dy­rech­nung zahlen.

Dabei pro­fi­tie­ren nicht nur die Ver­trags­kun­den, son­dern auch Pre­paid-/Post­paid-Kun­den. Nach und nach wird die­ses Fea­ture aus­ge­rollt, sodass man von die­ser Bequem­lich­keit pro­fi­tie­ren kann. Damit fällt das zukünf­ti­ge Auf­la­den sei­nes iTu­nes Benut­zer­ac­counts per Gut­ha­ben bei­spiels­wei­se weg. Auch eine Kre­dit­kar­te oder ein Benut­zer­ac­count bei click and buy wird somit hinfällig.

Laut eige­ne Recher­chen die woan­ders feh­len, gibt es kein spe­zi­el­les Datum für die Frei­schal­tung (auch kein Monat), son­dern wird nun Stück für Stück frei­ge­schal­tet, kann nicht beim Kun­den­sup­port beschleu­nigt wer­den, gilt nur für o2 Tele­fo­ni­ca Deutsch­land-Kun­den und betrifft alle Kun­den, die eine Mobil­funk­kar­te von o2 haben (also auch Pre­paid- und Vertragskunden).

Ob ihr schon als o2 Kun­den davon pro­fi­tie­ren könnt, kann man ganz ein­fach über­prü­fen. Dazu star­tet man iTu­nes, aktua­li­siert auf die neu­es­te Ver­si­on sofern nicht vor­han­den und klickt oben rechts auf „Account­in­for­ma­tio­nen”. Anschlie­ßend wählt man die Zah­lungs­me­tho­de „HANDYRECHNUNG” aus und gibt sei­ne Mobil­funk­ruf­num­mer an.

Sofern das Fea­ture sei­tens Apple frei­ge­schal­ten wird, kann man dort sei­ne Han­dy­num­mer ange­ben und erhält einen Bestä­ti­gungs­code per SMS, den man dort ein­ge­ben muss. Soll­te der Code ange­kom­men sein, kann man sicher­ge­hen, dass man das neue Fea­ture nun benut­zen kann.

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