1&1: Dop­pel­stel­lung im Mobil­funk ab 2024 zurückfahren

1&1 - Hauptsitz - Gebäude - Firmensitz - Montabaur Foto: Hauptsitz des Unternehmens 1&1 (Montabaur), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­netz­agen­tur hat der 1&1 Mobil­funk GmbH eine Frist zur Been­di­gung ihrer Dop­pel­stel­lung als Diens­te­an­bie­ter und Netz­be­trei­ber gesetzt.

Der Ver­trieb als Diens­te­an­bie­ter sei spä­tes­tens bis Ende des Jah­res 2023 ein­zu­stel­len, teil­te die Bon­ner Behör­de am Frei­tag mit. Jed­we­de Geschäfts­tä­tig­keit als Diens­te­an­bie­ter sei dann spä­tes­tens bis Ende des Jah­res 2025 ein­zu­stel­len, hieß es in einer Mit­tei­lung. Dadurch sol­le der Wett­be­werb geför­dert wer­den, sag­te der Chef der Bun­des­netz­agen­tur, Klaus Müller.

Grund­sätz­lich sei aus­ge­schlos­sen, dass ein Mobil­funk­netz­be­trei­ber gleich­zei­tig Diens­te­an­bie­ter bei einem ande­ren Netz­be­trei­ber ist. Der 1&1 Mobil­funk GmbH war aber bei der Fre­quenz­auk­ti­on im Jah­re 2019 über­gangs­wei­se eine Dop­pel­stel­lung zuge­stan­den wor­den. Das Unter­neh­men hat­te in der Auk­ti­on im Jahr 2019 Fre­quen­zen erwor­ben, ver­bun­den mit der Ver­pflich­tung, die wett­be­werb­li­che Unab­hän­gig­keit als Mobil­funk­netz­be­trei­ber her­zu­stel­len. Eine Ent­schei­dung der Bun­des­netz­agen­tur, bis wann die Dop­pel­stel­lung auf­ge­ge­ben sein muss, stand aber bis­her aus.

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