Ab dem 15. Juni 2017 wird die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft treten. Im Zuge dessen hat 1&1 die Kunden per E‑Mail informiert, welche Änderungen es für das EU-Roaming geben wird.
Die neue EU-Roaming-Verordnung sieht vor, dass alle Mobilfunkkunden in den EU-Ländern, die gleichen Kosten für das mobile Internet, Telefonie und SMS haben. So, wie sie es auch in ihrem Heimatland der Fall ist.
1&1 hat nun die Kunden per E‑Mail informiert, dass sie die Roaming-Verordnung fristgemäß zum 15. Juni 2017 umzusetzen werden. Die Umstellung auf den neuen Tarif erfolgt automatisch und kostenfrei. Der EU-Roaming-Tarif gilt neben den Ländern der Europäischen Union auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Das bedeutet, wenn man zum Beispiel Freiminuten im Tarif hat, kann man diese auch kostenfrei im EU-Ausland nutzen. Für eine Flatrate gilt genau dasselbe. Auch gilt diese neue Regelung für die Mailbox. Mailbox-Weiterleitungen kosten demnach genau so viel wie im Heimatnetz.
Außerdem hat man die Möglichkeit, sein Datenvolumen im EU-Ausland kostenfrei mit Drosselung weiter zu benutzen. Alternativ erwirbt man sich dort ein neues Datenvolumen kostenpflichtig. Das erworbene Volumen kann man dann im EU-Ausland, sowie im Heimatland nutzen.
1&1 informiert aber auch darüber, dass der neue EU-Roaming-Tarif nur für einen vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland gilt. Sollte jedoch der Aufenthalt nicht nur vorübergehend oder über den Limit sein, wird 1&1 diverse Roaming-Aufschläge berechen.