1&1: Infor­ma­tio­nen zum neu­en euro­pa­wei­ten Roa­ming-Tarif von 1&1

1&1 Versatel

Ab dem 15. Juni 2017 wird die neue EU-Roa­ming-Ver­ord­nung in Kraft tre­ten. Im Zuge des­sen hat 1&1 die Kun­den per E‑Mail infor­miert, wel­che Ände­run­gen es für das EU-Roa­ming geben wird.

Die neue EU-Roa­ming-Ver­ord­nung sieht vor, dass alle Mobil­funk­kun­den in den EU-Län­dern, die glei­chen Kos­ten für das mobi­le Inter­net, Tele­fo­nie und SMS haben. So, wie sie es auch in ihrem Hei­mat­land der Fall ist.

1&1 hat nun die Kun­den per E‑Mail infor­miert, dass sie die Roa­ming-Ver­ord­nung frist­ge­mäß zum 15. Juni 2017 umzu­set­zen wer­den. Die Umstel­lung auf den neu­en Tarif erfolgt auto­ma­tisch und kos­ten­frei. Der EU-Roa­ming-Tarif gilt neben den Län­dern der Euro­päi­schen Uni­on auch in Island, Liech­ten­stein und Norwegen.

Das bedeu­tet, wenn man zum Bei­spiel Frei­mi­nu­ten im Tarif hat, kann man die­se auch kos­ten­frei im EU-Aus­land nut­zen. Für eine Flat­rate gilt genau das­sel­be. Auch gilt die­se neue Rege­lung für die Mail­box. Mail­box-Wei­ter­lei­tun­gen kos­ten dem­nach genau so viel wie im Heimatnetz.

Außer­dem hat man die Mög­lich­keit, sein Daten­vo­lu­men im EU-Aus­land kos­ten­frei mit Dros­se­lung wei­ter zu benut­zen. Alter­na­tiv erwirbt man sich dort ein neu­es Daten­vo­lu­men kos­ten­pflich­tig. Das erwor­be­ne Volu­men kann man dann im EU-Aus­land, sowie im Hei­mat­land nutzen.

1&1 infor­miert aber auch dar­über, dass der neue EU-Roa­ming-Tarif nur für einen vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halt im EU-Aus­land gilt. Soll­te jedoch der Auf­ent­halt nicht nur vor­über­ge­hend oder über den Limit sein, wird 1&1 diver­se Roa­ming-Auf­schlä­ge berechen.

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