Bür­ger­geld: Neu­es Hartz IV soll 502 Euro im Monat betragen

Frau - Kind - Kisten - Fahrrad - Personen - Einkaufstasche Foto: Eine Frau mit einem Kind auf den Arm, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Regel­satz für das künf­ti­ge Bür­ger­geld wird 502 Euro betra­gen. Damit wer­den die bis­he­ri­gen Hartz-IV-Sät­ze ab Janu­ar um mehr als 50 Euro erhöht.

Das geht aus einem Gesetz­ent­wurf des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums her­vor, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Sonn­tag­aus­ga­ben berich­ten wer­den. Dazu ver­än­dert die Ampel-Koali­ti­on aus SPD, Grü­nen und FDP die Art, wie die bis­he­ri­gen Hartz-IV-Regel­sät­ze an die Infla­ti­on ange­passt wer­den. Aus dem Gesetz­ent­wurf von Minis­ter Huber­tus Heil geht her­vor: Die Anpas­sung der Regel­sät­ze wird künf­tig in zwei Schrit­ten errech­net; Der ers­te Schritt ent­spricht dem bis­he­ri­gen Pro­ce­de­re; Die Regel­sät­ze wer­den mit Hil­fe eines Misch­in­de­xes fort­ge­schrie­ben, der zu 30 Pro­zent die Ent­wick­lung bei den Löh­nen und zu 70 Pro­zent die Preis­ent­wick­lung berück­sich­tigt. Grund­la­ge sind dabei jeweils die Daten aus dem zwei­ten Quar­tal des Vor­vor­jah­res der Erhö­hung und aus dem ers­ten Quar­tal des Vor­jah­res. Für die anste­hen­de Erhö­hung sind dies die Daten von Juli 2021 bis Juni 2022. Wür­de man die Erhö­hung allein nach die­sem Mecha­nis­mus berech­nen, dann wür­de der Regel­satz für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne von 449 Euro auf 469 Euro erhöht.

Der Gesetz­ent­wurf sieht nun vor, in einem zwei­ten Schritt auch die zu erwar­ten­de künf­ti­ge Infla­ti­on ein­zu­be­zie­hen. Es gehe dar­um, „dass bei unver­än­der­ter Sys­te­ma­tik der jähr­li­chen Fort­schrei­bung die zu erwar­ten­de Ent­wick­lung des regel­be­darfs­re­le­van­ten Preis­in­de­xes im Jahr der Anpas­sung mit ein­zu­be­zie­hen ist”, heißt es in der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs. Dies soll durch eine Pro­gno­se mit Hil­fe der aktu­ells­ten ver­füg­ba­ren sta­tis­ti­schen Daten pas­sie­ren. Die Regie­rung will so dem Pro­blem begeg­nen, dass durch die Infla­ti­on die Prei­se momen­tan viel schnel­ler stei­gen als die Regel­sät­ze. Durch den zwei­ten Berech­nungs­schritt kommt eine Erhö­hung des Regel­sat­zes für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne auf 502 Euro zustan­de, ein Plus von 53 Euro im Ver­gleich zum bis­he­ri­gen Regel­satz. Arbeits­mi­nis­ter Heil hat­te im Mai bei Ein­füh­rung des Bür­ger­gelds zum 1. Janu­ar 2023 eine Erhö­hung um 40 bis 50 Euro in Aus­sicht gestellt. Im Gesetz­ent­wurf sind zudem die Erhö­hun­gen für die wei­te­ren Grup­pen auf­ge­führt: Für voll­jäh­ri­ge Part­ner soll es künf­tig 451 Euro Regel­satz geben. Für Kin­der im Alter von 14 bis 17 Jah­ren sind 420 Euro vor­ge­se­hen. Für 6- bis 13-Jäh­ri­ge sind es 348 Euro, für bis zu 5‑Jährige 318 Euro.