Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld wird 502 Euro betragen. Damit werden die bisherigen Hartz-IV-Sätze ab Januar um mehr als 50 Euro erhöht.
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Sonntagausgaben berichten werden. Dazu verändert die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Art, wie die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze an die Inflation angepasst werden. Aus dem Gesetzentwurf von Minister Hubertus Heil geht hervor: Die Anpassung der Regelsätze wird künftig in zwei Schritten errechnet; Der erste Schritt entspricht dem bisherigen Procedere; Die Regelsätze werden mit Hilfe eines Mischindexes fortgeschrieben, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Grundlage sind dabei jeweils die Daten aus dem zweiten Quartal des Vorvorjahres der Erhöhung und aus dem ersten Quartal des Vorjahres. Für die anstehende Erhöhung sind dies die Daten von Juli 2021 bis Juni 2022. Würde man die Erhöhung allein nach diesem Mechanismus berechnen, dann würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro auf 469 Euro erhöht.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, in einem zweiten Schritt auch die zu erwartende künftige Inflation einzubeziehen. Es gehe darum, „dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies soll durch eine Prognose mit Hilfe der aktuellsten verfügbaren statistischen Daten passieren. Die Regierung will so dem Problem begegnen, dass durch die Inflation die Preise momentan viel schneller steigen als die Regelsätze. Durch den zweiten Berechnungsschritt kommt eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene auf 502 Euro zustande, ein Plus von 53 Euro im Vergleich zum bisherigen Regelsatz. Arbeitsminister Heil hatte im Mai bei Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung um 40 bis 50 Euro in Aussicht gestellt. Im Gesetzentwurf sind zudem die Erhöhungen für die weiteren Gruppen aufgeführt: Für volljährige Partner soll es künftig 451 Euro Regelsatz geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5‑Jährige 318 Euro.