ALG I: Jeder drei­zehn­te Emp­fän­ger braucht zusätz­lich Hartz IV

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Etwa jeder drei­zehn­te Emp­fän­ger von Arbeis­lo­sen­geld I muss zusätz­lich Hartz IV beantragen.

Grund dafür sind zu vie­le schlecht bezahl­te Jobs, wie „Busi­ness Insi­der” berich­tet. Aus einer Ant­wort des Minis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les auf eine Anfra­ge der Lin­ken­frak­ti­on geht her­vor, dass in Deutsch­land im ers­ten Halb­jahr die­ses Jah­res 7,7 Pro­zent der Men­schen im Arbeits­lo­sen­geld I Grund­si­che­rung bean­tra­gen muss­ten. Dem­nach erhiel­ten im Juni 2022 ins­ge­samt rund 743.000 Men­schen Arbeits­lo­sen­geld 1. Dar­un­ter waren rund 57.000 Per­so­nen, die gleich­zei­tig Grund­si­che­rung erhal­ten haben.

Bei der zusätz­li­chen Grund­si­che­rung gibt es laut Minis­te­ri­um regio­na­le Unter­schie­de. Lag die Quo­te von Auf­sto­ckern in West­deutsch­land bei 7,25 Pro­zent, sind in Ost­deutsch­land 9,8 Pro­zent der Arbeits­lo­sen auf dop­pel­te staat­li­che Leis­tung ange­wie­sen. Nach Geschlech­tern getrennt zeigt sich, dass Frau­en im Fal­le von Arbeits­lo­sig­keit häu­fi­ger Grund­si­che­rung bean­tra­gen müs­sen (Frau­en: 7,9 Pro­zent; Män­ner: 7,7 Prozent).

Wer in Deutsch­land sei­nen Job ver­liert, kann für maxi­mal ein Jahr dar­auf ver­trau­en, dass er durch Arbeits­lo­sen­geld I zumin­dest einen Teil sei­nes vor­he­ri­gen Lohns aus der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung wei­ter­be­zahlt bekommt. Allein­ste­hen­de bekom­men 60 Pro­zent und Per­so­nen mit Kind 67 Pro­zent ihres Net­to­ein­kom­mens als Arbeits­lo­sen­geld aus­ge­zahlt. Wer also bis­her monat­lich etwa 2.000 Euro brut­to ver­dient hat, der erhält monat­lich rund 855 Euro Arbeitslosengeld.

Davon müs­sen wei­ter­hin Woh­nung, Essen und sons­ti­ge Aus­ga­ben bestrit­ten wer­den. Gera­de für die­je­ni­gen, die im Nied­rig­lohn­sek­tor schuf­ten, rei­che das Geld häu­fig nicht mehr Leben, beklagt die Lin­ke-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Susan­ne Fer­schl. Sie bezeich­net die­sen Zustand als „beschä­mend” und wirft den Arbeit­ge­bern „Lohn­dum­ping” vor, da über­wie­gend Beschäf­tig­te im Nied­rig­lohn­sek­tor betrof­fen sind.

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