Ama­zon: Kar­tell­amt unter­sucht mög­li­chen Machtmissbrauch

Amazon - Amazon.de - Paket - Schrift - Päckchen - Verpackung Foto: Sicht auf ein Amazon Päckchen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­kar­tell­amt geht dem Vor­wurf nach, dass der Online­händ­ler Ama­zon eine markt­be­herr­schen­de Stel­lung missbraucht.

„Wir unter­su­chen der­zeit, ob und wie Ama­zon die Preis­set­zung der Händ­ler auf dem Mar­ket­place beein­flusst”, sag­te Kar­tell­amts­prä­si­dent Andre­as Mundt der „Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung” (Mon­tags­aus­ga­be). Wäh­rend der ers­ten Coro­na-Mona­te habe es Beschwer­den dar­über gege­ben, dass Ama­zon Händ­ler wegen angeb­lich über­höh­ter Prei­se gesperrt habe. „Ama­zon darf kein Preis­kon­trol­leur sein. Das gilt auch jetzt”, sag­te Mundt.

Die Kar­tell­wäch­ter hät­ten schon 2013 dafür gesorgt, dass Ama­zon sei­ne soge­nann­te Preis­pa­ri­täts­klau­sel auf­gibt. Bis dahin sei es so gewe­sen, dass Dritt­händ­ler über ande­re Online-Ver­triebs­we­ge ein Pro­dukt nicht güns­ti­ger ver­kau­fen durf­ten als auf dem Ama­zon Mar­ket­place selbst. Zum Stand der Unter­su­chung sag­te Mundt: „Es gab ers­te Aus­kunfts­er­su­chen, auf die Ama­zon inzwi­schen geant­wor­tet hat. Die­se Stel­lung­nah­men wer­den jetzt aus­ge­wer­tet.” Der mög­li­che Miss­brauch einer markt­be­herr­schen­den Stel­lung sei „natür­lich der Ansatz bei sol­chen Unter­su­chun­gen”. Ama­zon sei für sehr vie­le Händ­ler eine unver­zicht­ba­re Platt­form. „Ande­rer­seits haben wir eine Markt­be­herr­schung bis­her nicht for­mell fest­ge­stellt”, so Mundt.

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