Das Amtsgericht Landstuhl entschied, ob ein Autofahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon aufladen darf oder nicht. Die Polizei beobachtete jemanden, der sein Smartphone deswegen in die Hand nahm.
Ein Autofahrer nahm während der Fahrt sein Smartphone in die Hand, um es in die Ladestation zu stecken. Das Verhalten beobachtete eine Polizeistreife und verordnete ein Bußgeld. Daraufhin legte der Fahrer Einspruch ein.
Mit diesem Fall beschäftigte sich anschließend ein Richter im Amtsgericht in Landstuhl (Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16), der entschied, dass das Verhalten des Fahrers in Ordnung war. Denn in diesem Fall fehlt der Bezug auf die Telefonie-Funktion, die in der Regel verboten ist während der Fahrt.
Eine Ausnahme betrifft die Freisprechanlage, sowie das Telefonieren mit dem Headset. In beiden Fällen muss „das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons (nicht) aufgenommen oder gehalten werden” (§ 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO)).