AOK: Über­nah­me der Coro­na-Impf­kos­ten vom Bund erwartet

AOK-Logo - Krankenkasse Foto: Sicht auf das AOK-Logo vor dem Krankenkassengebäude, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mar­tin Lit­sch geht davon aus, dass der Bund die Kos­ten für Coro­na-Imp­fun­gen übernimmt.

„Zu finan­zie­ren sind neben den Impf­stof­fen auch ärzt­li­che Leis­tun­gen und Infra­struk­tur-Kos­ten”, sag­te er dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Mitt­woch­aus­ga­ben). „Die AOK sind als gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ger­ne bereit, ihre Struk­tu­ren für die Abrech­nung die­ser Kos­ten bereit­zu­stel­len, soweit die Kos­ten über Bun­des­zu­schüs­se aus­ge­gli­chen werden”.

Er gehe wei­ter davon aus, dass die Imp­fung allen Deut­schen zugu­te­kom­me, unab­hän­gig davon, wie sie kran­ken­ver­si­chert sei­en. „Das wäre im Rah­men der Pan­de­mie­be­kämp­fung auch die ange­mes­se­ne Lösung”, sag­te er dem RND. „Infek­ti­ons­schutz ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be und betrifft nicht nur Ver­si­cher­te der Gesetz­li­chen Krankenversicherungen”.

Der Lei­ter des Viro­lo­gi­schen Insti­tuts an der Uni­ver­si­täts­kli­nik Erlan­gen, Klaus Über­la, der gleich­zei­tig Mit­glied der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on am Robert-Koch-Insti­tut ist, erwar­tet für das ers­te Quar­tal 2021 Imp­fun­gen mit dem Impf­stoff der Main­zer Fir­ma BioNTech. „Die Wirk­sam­keit des Impf­stoffs von BioNTech ist über­ra­schend hoch”, sag­te er dem RND. „Damit ist eine ganz gro­ße Hür­de zur Ent­wick­lung eines Impf­stoffs genom­men.” Aller­dings sei der Impf­stoff noch nicht am Ziel. „Es gibt noch eini­ge wei­te­re Hür­den.” So ste­he wei­ter die Fra­ge im Raum, wie der Impf­stoff bei älte­ren Men­schen über 70 oder 80 Jah­ren wir­ke. „Da wür­de man sich noch eine Bestä­ti­gung wün­schen. Das ist ein ent­schei­den­der Punkt”.

Hin­wei­se auf schwe­re Neben­wir­kun­gen habe es bis­her aber nicht gege­ben, so Über­la. Und wenn die offe­nen Fra­gen geklärt sei­en, hof­fe er, „dass schon im ers­ten Quar­tal des nächs­ten Jah­res die ers­ten Imp­fun­gen durch­ge­führt wer­den kön­nen” – bei einer Wirk­sam­keit von min­des­tens einem oder zwei Jahren.

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