Apo­the­ken: Ab Diens­tag kos­ten­lo­se Schutz­mas­ken erhältlich

Apotheke - Logo - Gebäude - Wand Foto: Sicht auf ein Apothekenlogo an einer Wand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab Diens­tag soll es offen­bar für Mil­lio­nen Deut­sche die ers­ten drei kos­ten­lo­sen FFP2-Atem­schutz­mas­ken in den Apo­the­ken geben.

Das berich­tet die „Bild” unter Beru­fung auf eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Dem­nach kön­nen sich sowohl alle über 60-Jäh­ri­gen als auch alle jün­ge­ren Vor­er­krank­ten ein kos­ten­lo­ses Paket mit drei FFP2-Mas­ken (oder ver­gleich­bar) bei ihrer Haus­apo­the­ke abho­len. Dazu genügt die Vor­la­ge des Per­so­nal­aus­wei­ses für über 60-Jäh­ri­ge oder die nach­voll­zieh­ba­re Eigen­aus­kunft über die Zuge­hö­rig­keit zu einer der Risi­ko­grup­pen. Zur Abho­lung kann auch eine ande­re Per­son bevoll­mäch­tigt werden.

Laut Ver­ord­nung besteht ein Anspruch auf Schutz­mas­ken, wenn das 60. Lebens­jahr voll­endet ist oder eine der fol­gen­den Erkran­kun­gen oder einer der fol­gen­den Risi­ko­fak­to­ren vor­liegt: chro­nisch obstruk­ti­ve Lun­gen­er­kran­kung oder Asth­ma bron­chia­le; chro­ni­sche Herz­in­suf­fi­zi­enz; chro­ni­sche Nie­ren­in­suf­fi­zi­enz Sta­di­um 4; Demenz oder Schlag­an­fall; Dia­be­tes mel­li­tus Typ 2; akti­ve, fort­schrei­ten­de oder metasta­sier­te Krebs­er­kran­kung oder statt­fin­den­de Che­mo- oder Radio­the­ra­pie, wel­che die Immun­ab­wehr beein­träch­ti­gen kann; statt­ge­fun­de­ne Organ- oder Stamm­zel­len­trans­plan­ta­ti­on; Tri­so­mie 21; Risikoschwangerschaft.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn hat­te in der Vor­wo­che dazu gesagt: „Auch FPP2-Mas­ken bie­ten kei­nen hun­dert­pro­zen­ti­gen Schutz vor dem Coro­na­vi­rus. Sie sind kein Frei­fahrt­schein dafür, unacht­sam zu sein. Aber sie sen­ken die Gefahr für eine Anste­ckung erheb­lich. Und die­je­ni­gen in der Gesell­schaft damit zu ver­sor­gen, die beson­ders von die­ser Pan­de­mie betrof­fen sind – das soll­te es uns allen Wert sein”.

In einem zwei­ten Schritt sol­len dann ab Janu­ar alle über 60-Jäh­ri­gen und alle ent­spre­chend Vor­er­krank­ten mit wei­te­ren Mas­ken ver­sorgt wer­den. Dann schi­cken die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen zwei „fäl­schungs­si­che­re” Cou­pons für jeweils sechs Mas­ken auto­ma­tisch zu. Die­se kön­nen sie in zwei klar defi­nier­ten Zeit­räu­men im neu­en Jahr eben­falls in den Apo­the­ken ein­lö­sen. Die Anspruchs­be­rech­tig­ten zah­len dann pro ein­ge­lös­tem Cou­pon einen Eigen­an­teil von zwei Euro hinzu.

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