Künftig sollen nicht nur Impfzentren und niedergelassene Ärzte eine Corona-Impfung in den digitalen Impfpass eintragen dürfen, sondern auch Apotheker.
Das geht aus Formulierungshilfen der Regierung für Änderungen am Infektionsschutzgesetz hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Donnerstagsausgaben berichten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dem RND: „Der digitale Impfpass muss für alle leicht zugänglich sein”. Deshalb sollten künftig außer Arztpraxen und Impfzentren auch Apotheker für bereits Geimpfte den digitalen Impfpass ausstellen können. „Mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz wollen wir die Weichen dafür schon jetzt stellen, damit im Sommer möglichst viele den digitalen Impfpass auch nutzen”, so der Minister. Dieses Vorgehen ist vor allem für Millionen von bereits Geimpften wichtig, die die Eintragung aus dem gelben Impfausweis in den digitalen Impfpass übertragen lassen wollen.
Das Bundesgesundheitsministerium geht nach Informationen des RND davon aus, dass der digitale Impfpass in der „zweiten Hälfte des zweiten Quartals” einsatzbereit ist. Das wäre Mitte Mai bis Ende Juni. Geplant ist zudem eine Klarstellung zu Impfschäden. So sollen ausdrücklich alle gegen das Coronavirus Geimpfte bei möglichen Schäden Anspruch auf eine Versorgung haben. Die Regelung nimmt deshalb Bezug auf die am 27. Dezember 2020 begonnene Impfkampagne. Inhaltlich geht es hier um eine Konkretisierung des sogenannten sozialen Entschädigungsrechts. Die Haftungsfrage ist dagegen bereits klar geregelt: Bei Schäden auch im Fall einer Corona-Impfung haften Land und Bund, nicht der Arzt.