Arbeits­agen­tur: 2G-Regel für per­sön­li­che Gesprä­che eingeführt

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Arbeits­agen­tu­ren in Deutsch­land set­zen ab Don­ners­tag bei per­sön­li­chen Gesprä­chen bun­des­weit auf die 2G-Regel.

Das teil­te die Bun­des­agen­tur für Arbeit am Mitt­woch mit. Für ent­spre­chen­de Ter­mi­ne ist dem­nach dann der Nach­weis erfor­der­lich, geimpft oder gene­sen zu sein. Es wer­de emp­foh­len, für die­se per­sön­li­chen Gesprä­che mög­lichst einen Ter­min zu vereinbaren.

Per­so­nen, die nicht gegen Coro­na geimpft oder gene­sen sind oder kei­ne Aus­kunft zu ihrem Sta­tus geben möch­ten, wer­de man online oder tele­fo­nisch bera­ten, so die BA wei­ter. Sie könn­ten zudem auch eine Kurz­be­ra­tung an einem Not­fall­schal­ter wahr­neh­men. Die per­sön­li­che Arbeits­los­mel­dung sei auch wei­ter­hin für alle am Not­fall­schal­ter möglich.