Arbeits­agen­tur: 3.811 Hin­wei­se auf Miss­brauch der Kurzarbeit

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit sind im Zuge der Coro­na­kri­se bis­her 3.811 Hin­wei­se auf Miss­brauch in der Kurz­ar­beit eingegangen.

Die­se kämen „zum Bei­spiel von Men­schen, die sagen: Ich bin in Kurz­ar­beit, muss aber län­ger arbei­ten – oder das bei Kol­le­gen beob­ach­ten”, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit, Det­lef Schee­le, der „Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zeitung”.

Nicht immer hand­le es sich aber tat­säch­lich um Miss­brauch. So stel­le sich bei einem Blick in die Unter­la­gen der Unter­neh­men häu­fig her­aus, dass für den betref­fen­den Mit­ar­bei­ter gar kei­ne Kurz­ar­beit abge­rech­net wur­de – erst dann hand­le es sich um Missbrauch.

Ledig­lich 271 Fäl­le sei­en ans Haupt­zoll­amt abge­ge­ben wor­den und 37 an die Staats­an­walt­schaft. In sys­te­ma­ti­schen Stich­pro­ben von Schluss­ab­rech­nun­gen hat die Bun­des­agen­tur dar­über hin­aus deut­lich mehr for­ma­le Feh­ler in den Anträ­gen auf Kurz­ar­bei­ter­geld fest­ge­stellt als üblich. In rund einem Drit­tel der Anträ­ge sei zum Bei­spiel eine feh­len­de Unter­schrift fest­ge­stellt wor­den, die für die ord­nungs­ge­mä­ße Schluss­rech­nung nun nach­ge­holt wer­den müs­se, so Scheele.

Bei rund einem Vier­tel habe es Bear­bei­tungs­feh­ler gege­ben, die Aus­wir­kun­gen auf die Höhe der Aus­zah­lun­gen haben könn­ten – zum Bei­spiel wenn ein Fei­er­tag als Arbeits­tag abge­rech­net wur­de. „Das The­ma Schluss­ab­rech­nung hat jetzt nichts mit Miss­brauchs­ver­dacht zu tun. Das ist nor­ma­les Ver­wal­tungs­han­deln”, sag­te Schee­le. Er erklär­te die Feh­ler damit, dass ein gro­ßer Teil der 11.500 Mit­ar­bei­ter, die in der Bear­bei­tung der Kurz­ar­bei­ter­geld­an­trä­ge ein­ge­setzt wur­den, noch unge­übt waren und auf uner­fah­re­ne Unter­neh­men gesto­ßen sei­en, die noch nie etwas mit Kurz­ar­beit zu tun hat­ten. „Die Leis­tun­gen wur­den aber, das ist beim Kurz­ar­bei­ter­geld so recht­lich vor­ge­se­hen, unter Vor­be­halt gezahlt. Mit der Schluss­ab­rech­nung kann man das dann kor­ri­gie­ren.” Die Arbeits­agen­tu­ren haben in der Coro­na­kri­se bis­her mehr als 22 Mil­li­ar­den Euro an Kurz­ar­bei­ter­geld ausgezahlt.

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