Arbeits­agen­tur: Belas­tung durch Kurz­ar­beit bis Ende 2022

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Kurz­ar­beit wird die Bun­des­agen­tur für Arbeit noch bis min­des­tens Ende des kom­men­den Jah­res belasten.

Im April begin­ne die end­gül­ti­ge Abrech­nung der Kurz­ar­beit, sag­te Schee­le der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung” (Frei­tag­aus­ga­be). „Wir haben als Orga­ni­sa­ti­on noch einen Rie­sen­berg Arbeit vor uns und blei­ben unter Dau­er­last, selbst wenn im Som­mer hof­fent­lich die Kurz­ar­beit nach und nach zurück­ge­hen und nicht mehr das bestim­men­de The­ma sein wird”. Kurz­ar­bei­ter­geld wer­de immer unter Vor­be­halt aus­ge­zahlt. Am Ende wer­de das mit einer Abschluss­prü­fung noch ein­mal über­prüft. „Außer­dem müs­sen wir noch vie­le Erst­ge­sprä­che mit Arbeits­lo­sen füh­ren. Und wir müs­sen noch zahl­rei­che Iden­ti­tä­ten über­prü­fen, denn die Men­schen konn­ten sich ja wegen des Lock­downs auch online arbeits­los mel­den, ohne per­sön­li­che Vorsprache”.

Der BA-Chef kün­dig­te zudem die befris­te­te Ein­stel­lung von 5.500 Kräf­ten an. „Bis­her haben wir alles mit eige­nem Per­so­nal gestemmt, durch gro­ße Per­so­nal­um­schich­tun­gen.” Jetzt habe man aber mit den Neu­ein­stel­lun­gen begon­nen, um die erfah­re­nen Kol­le­gen zu ent­las­ten, die mit den Schluss­ab­rech­nun­gen begin­nen soll­ten. Zudem wol­le man errei­chen, „dass die Arbeits­ver­mitt­ler, die Berufs­be­ra­ter und die Reha-Bera­ter an ihre ange­stamm­ten Arbeits­plät­ze zurückkehren”.

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