NKR: Azu­bi-Min­dest­lohn kos­tet Mit­tel­stand 200 Mil­lio­nen Euro

Graffiti - Hauswand - Person Foto: Sicht auf ein Graffiti-Entfernung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Auf den Mit­tel­stand kom­men durch den Azu­bi-Min­dest­lohn erheb­li­che Belas­tun­gen zu: Die Wirt­schaft muss in den kom­men­den vier Jah­ren durch die Erhö­hung der Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung mit zusätz­li­chen Kos­ten von rund 200 Mil­lio­nen Euro rechnen.

Das geht aus einer Berech­nung des Natio­na­len Nor­men­kon­troll­ra­tes zum Berufs­bil­dungs­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz her­vor, über die das „Han­dels­blatt” (Mitt­wochs­aus­ga­be) berich­tet. „Durch die Ein­füh­rung einer Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung wer­den ins­be­son­de­re klei­ne Betrie­be mit bis zu neun Beschäf­ti­gen belas­tet”, heißt es in der Stel­lung­nah­me der Bürokratieabbau-Experten.

Die Koali­ti­on will unter Feder­füh­rung von Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­rin Anja Kar­lic­zek zum 1. Janu­ar 2020 eine Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung ein­füh­ren. Die Ver­gü­tung star­tet zunächst mit 515 Euro im ers­ten Lehr­jahr und erhöht sich dann jähr­lich. Im Jahr 2020 wird die zusätz­li­che Belas­tung der Betrie­be rund 20 Mil­lio­nen Euro betra­gen. Im Jahr 2022 rech­net der Nor­men­kon­troll­rat mit Zusatz­kos­ten in Höhe von 81 Mil­lio­nen Euro. Die Haupt­last trägt der Mit­tel­stand. Die gro­ßen Unter­neh­men mit über 500 Mit­ar­bei­tern müs­sen ledig­lich einen ein­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag zusätz­lich zahlen.

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