BA: 54.000 Coro­na-Prä­mi­en für Ein­stel­lung von Azu­bis bewilligt

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Seit August hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit 39.200 Anträ­ge auf Aus­bil­dungs­prä­mi­en und 14.000 Anträ­ge auf Zuschüs­se posi­tiv entschieden.

„Ins­be­son­de­re der Zuschuss hat im zwei­ten Lock­down an Bedeu­tung gewon­nen”, sag­te ein Spre­cher dem „Han­dels­blatt” (Mon­tag­aus­ga­be). Die Aus­bil­dungs­prä­mie wird gezahlt, wenn Unter­neh­men im glei­chen Umfang aus­bil­den wie zuvor oder die Zahl der Aus­bil­dungs­ver­trä­ge sogar auf­sto­cken. Einen „Zuschuss” erhal­ten Unter­neh­men, wenn Aus­zu­bil­den­de regu­lär beschäf­tigt wer­den, obwohl es im Unter­neh­men Kurz­ar­beit gibt.

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te die Prä­mi­en im Som­mer 2020 ein­ge­führt, um den pan­de­mie­be­ding­ten Ein­bruch bei der dua­len Aus­bil­dung auf­zu­fan­gen. Da die Zahl der Aus­bil­dungs­ver­trä­ge 2020 den­noch um elf Pro­zent zurück­ging, wur­den die Prä­mi­en im März 2021 ver­dop­pelt: Betrie­be, die gleich vie­le Lehr­lin­ge wie in den Vor­jah­ren aus­bil­den, erhal­ten nun 4.000 Euro pro Lehr­ling. Wer die Zahl der Lehr­stel­len erhöht, erhält sogar 6.000 Euro.

Der Zuschuss für Aus­bil­dung trotz Kurz­ar­beit beträgt 75 Pro­zent der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung. Bei­de För­de­run­gen kön­nen seit Anfang Juni von Betrie­ben mit bis zu 499 Mit­ar­bei­tern bean­tragt werden.

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