BA: Behör­de rech­net mit 410.000 ukrai­ni­schen Arbeitslosen

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit rech­net mit stei­gen­den Arbeits­lo­sen­zah­len durch die Flücht­lin­ge aus der Ukraine.

In einer ver­trau­li­chen „Sze­na­rio­rech­nung zum Zugang ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter in das SGB II” – also in Sozi­al­leis­tun­gen für Arbeits­su­chen­de nach dem Zwei­ten Sozi­al­ge­setz­buch – geht die Behör­de von unge­fähr „410.000 ukrai­ni­schen erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten” in den kom­men­den Wochen aus, berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf ein vor­lie­gen­des Papier, das in die­ser Woche Lan­des- und Kom­mu­nal­ver­tre­tern prä­sen­tiert wur­de, um sie auf die anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten. Dem­nach wer­den „zum Jah­res­en­de 746.000 ukrai­ni­sche erwerbs­fä­hi­ge Leis­tungs­be­rech­tig­te in den Job­cen­tern erwar­tet”. Die BA ver­weist aber dar­auf, dass die „Zahl der seit 24. Febru­ar ein­ge­reis­ten und im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter (AZR) erfass­ten ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten” einer „hohen Vola­ti­li­tät” unter­liegt. Etwa wegen Unter- und Dop­pel­er­fas­sung oder Rück­rei­sen. Die „rech­ne­risch dar­aus abge­lei­te­ten Zah­len zu ukrai­ni­schen erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten” hät­ten „dem­nach Ori­en­tie­rungs­cha­rak­ter und sind ent­spre­chend zu interpretieren”.

Die Ukrai­ne-Flücht­lin­ge – über­wie­gend sind es Frau­en mit ihren Kin­dern – dür­fen seit dem 1. Juni in die „nor­ma­le” Grund­si­che­rung wech­seln, die auch ein­hei­mi­sche Arbeits­lo­se und aner­kann­te Asyl­be­wer­ber erhal­ten. Falls das Sze­na­rio der BA ein­tref­fen soll­te, wür­de der Anteil von Migran­ten an allen Arbeits­lo­sen auf über 50 Pro­zent stei­gen. Wie die Arbeits­agen­tur der „Welt am Sonn­tag” mit­teil­te, hat­ten nach den aktu­ells­ten Zah­len vom Dezem­ber 47 Pro­zent der Arbeits­lo­sen laut Eigen­an­ga­ben einen Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Unter den erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten, dar­in sind neben Arbeits­lo­sen auch „Auf­sto­cker” ent­hal­ten, lag der Migran­ten­an­teil laut BA im Dezem­ber schon bei 56 Pro­zent (rund 2 Mil­lio­nen von rund 3,6 Mil­lio­nen). Falls das Sze­na­rio der BA ein­tritt, dürf­ten bald mehr als 60 Pro­zent aller erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten, die umgangs­sprach­lich Hartz-IV-Emp­fän­ger genannt wer­den, einen Migra­ti­ons­hin­ter­grund haben. Laut Aus­lands­zen­tral­re­gis­ter sind bis­her rund 766.000 Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne nach Deutsch­land ein­ge­reist. In Ber­lin, der Stadt mit den meis­ten Kriegs­flücht­lin­gen, haben bis­her nur weni­ge der rund 35.000 bei den Behör­den regis­trier­ten Ukrai­ner einen Job. Erst im „unte­ren drei­stel­li­gen Bereich” sei­en Ukrai­ner in den Arbeits­markt inte­griert, sag­te Tan­ja Franz­ke von der Arbeits­agen­tur Berlin-Brandenburg.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.