BA: Hartz-IV-Sank­tio­nen auch für unter 25-Jäh­ri­ge gestrichen

Agentur für Arbeit - BA - Arbeitsamt - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Adler - Mauer Foto: Bundesagentur für Arbeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) setzt das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu Hartz-IV-Sank­tio­nen auch bei unter 25-Jäh­ri­gen um.

„Wir ver­schi­cken zur­zeit kei­ne Sank­ti­ons­be­schei­de”, sag­te BA-Chef Det­lef Schee­le den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Don­ners­tag­aus­ga­ben). Bei Arbeits­lo­sen, die aktu­ell mit Abzü­gen von 60 oder 100 Pro­zent sank­tio­niert wären, wür­den die Sank­tio­nen dem Karls­ru­her Urteil ent­spre­chend auf 30 Pro­zent reduziert.

Die Ent­schär­fung der Sank­tio­nen gel­te vor­läu­fig auch für jun­ge Arbeits­lo­se: „Wir haben den Job­cen­tern mit­ge­teilt, dass die­se Sank­ti­ons­pra­xis zunächst auch für unter 25-Jäh­ri­ge gilt”, so der BA-Chef wei­ter. Er kün­dig­te eine recht­lich ver­bind­li­che Über­gangs­lö­sung bis Ende Novem­ber an. Im nächs­ten Jahr wer­de eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung der Sank­ti­ons­pra­xis folgen.

Schee­le sprach sich zudem für Kor­rek­tu­ren der aktu­el­len Hartz-IV-Rege­lun­gen aus: „Wir soll­ten den Über­gang zwi­schen dem Arbeits­lo­sen­geld I und Arbeits­lo­sen­geld II abmil­dern”, sag­te er. Es wäre sinn­voll, wenn ein Grund­si­che­rungs­emp­fän­ger in den ers­ten zwei Jah­ren noch nicht sein Ver­mö­gen antas­ten müss­te und auch noch in sei­ner Woh­nung blei­ben könn­te. „Eine sol­che Schon­frist wür­de für vie­le die Lage leich­ter machen”, so der BA-Chef weiter.

Gut wäre es auch, wenn die Job­cen­ter nicht mehr Kleinst­be­trä­ge von sie­ben Euro von den Leis­tungs­emp­fän­gern zurück­for­dern müss­ten. „Das kos­tet mehr Geld als wir ein­neh­men”, so Schee­le. Schließ­lich soll­ten die Job­cen­ter bei Men­schen, die kei­ne Berufs­aus­bil­dung haben, eine drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung för­dern kön­nen. Bis­lang gehe das nur bei zwei­jäh­ri­gen Ausbildungen.

Um Kin­der und Jugend­li­che aus Hartz-IV-Fami­li­en bes­ser zu unter­stüt­zen, for­der­te der BA-Chef, Ange­bo­te für Kin­der deutsch­land­weit kos­ten­los zu machen: „Zum Bei­spiel Tickets für Bus und Bahn, Ein­tritts­kar­ten für den Zoo und fürs Schwimm­bad”, sag­te Schee­le den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe. Kin­dern aus SGB II-Haus­hal­ten ste­he das Feld nicht so offen wie ande­ren Gleich­alt­ri­gen. Eine Erhö­hung der Regel­sät­ze für Kin­der dage­gen lehn­te er ab: „Ich bin nicht sicher, ob höhe­re Regel­sät­ze immer eins zu eins bei den Kin­dern ankom­men wür­den”, so der BA-Chef.

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