BAfF: Kri­tik an BAMF für Umgang mit trau­ma­ti­sier­ten Flüchtlingen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - Gebäude - Weg - Überdachung - Baum - Fenster - Steinweg Foto: Sicht auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Umgang mit psy­chisch erkrank­ten Flücht­lin­gen haben Ärz­te und Psy­cho­the­ra­peu­ten schar­fe Kri­tik am Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge und den Aus­län­der­be­hör­den geübt.

„Wir erken­nen in den Zurück­wei­sun­gen von trau­ma­ti­sier­ten Geflüch­te­ten, dass das BAMF für sei­ne Schrei­ben oft­mals Text­bau­stei­ne nutzt, um psych­ia­tri­sche Gut­ach­ten und ärzt­li­che Stel­lung­nah­men als nicht aus­rei­chend begrün­det abzu­wei­sen”, sag­te Eli­se Bit­ten­bin­der, Vor­sit­zen­de der Bun­des­wei­ten Arbeits­ge­mein­schaft der Psy­cho­so­zia­len Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF), den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mon­tags­aus­ga­ben). „Das wirkt, als wür­den sich die BAMF-Mit­ar­bei­ter nicht mehr pro­fes­sio­nell mit jedem Ein­zel­fall aus­ein­an­der­set­zen, son­dern pau­schal und manch­mal sogar sehr dif­fe­ren­ziert unsach­ge­mäß urteilen.”

Als gin­ge es vor allem dar­um, „poli­ti­sche Inter­es­sen durch­zu­set­zen, und nicht um Fach­lich­keit oder den best­mög­li­chen Schutz von Opfern von Gewalt”, sag­te Bit­ten­bin­der. Die BAfF ist der Dach­ver­band für bun­des­weit rund 40 Psy­cho­so­zia­le Zen­tren. Nach eige­nen Anga­ben haben Ärz­te und Psy­cho­the­ra­peu­ten 2013 etwa 10.000 trau­ma­ti­sier­te Flücht­lin­ge ver­sorgt, 2018 waren es nach Anga­ben der BAfF-Vor­sit­zen­den schon mehr als 20.000. „Auch wenn wir mehr Per­so­nal bekom­men haben, wächst der Druck auf die Einrichtungen.

„Deut­li­che Kri­tik am Vor­ge­hen der Behör­den äußer­te auch der Men­schen­rechts­be­auf­trag­te der hes­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer, Ernst Girth. „Die Regie­run­gen, das BAMF und die Aus­län­der­be­hör­den ver­su­chen in vie­len Fäl­len, kri­ti­sche Ärz­te aus den Abschie­be­ver­fah­ren raus­zu­hal­ten”, sag­te er den Fun­ke-Zei­tun­gen. Doch inner­halb der Ärz­te­schaft wächst aus Sicht der Ärz­te­kam­mer der „Wider­stand gegen die ver­schärf­te Abschie­be­po­li­tik” der Bun­des­re­gie­rung. „Es wird immer schwie­ri­ger für die Behör­den, Ärz­te für Gut­ach­ten zu fin­den”, sag­te Girth. Das BAMF wies die Vor­wür­fe zurück. „Bei Hin­wei­sen auf psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind die Ent­schei­der des Bun­des­am­tes dahin­ge­hend sen­si­bi­li­siert, beson­ders ein­fühl­sam mit den Betrof­fe­nen umzu­ge­hen”, sag­te ein BAMF-Spre­cher auf Nach­fra­ge der Funke-Zeitungen.

Das BAMF setzt nach eige­nen Anga­ben in den Asyl­ver­fah­ren 218 Son­der­be­auf­trag­te für Trau­ma­ti­sier­te und Fol­ter­op­fer ein. „Wur­de eine Per­son als trau­ma­ti­siert oder psy­chisch erkrankt iden­ti­fi­ziert, erfolgt die Anhö­rung unter Ein­bin­dung die­ser Son­der­be­auf­trag­ten”, heißt es beim BAMF. Seit August gilt das von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­ne und umstrit­te­ne „Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz”. Es sieht eine Aus­wei­tung der Abschie­be­haft sowie ein här­te­res Vor­ge­hen gegen „Iden­ti­täts­täu­scher” vor. Das Gesetz hält zudem fest, dass nur noch Attes­te von Fach­ärz­ten wie Psych­ia­tern für trau­ma­ti­sier­te Flücht­lin­ge durch das BAMF akzep­tiert wer­den, um ein Hin­der­nis für eine Abschie­bung gel­tend zu machen. Stel­lung­nah­men von Psy­cho­the­ra­peu­ten wer­den von den Behör­den dage­gen nicht mehr angenommen.

Die Beauf­trag­te für Men­schen­rechts­fra­gen beim Berufs­ver­band Deut­scher Psy­cho­lo­gin­nen und Psy­cho­lo­gen (BDP), Eva van Keuk, hob her­vor, dass sich Deutsch­land „über­haupt nicht leis­ten” kön­nen, nun mit den Psy­cho­the­ra­peu­ten „eine gan­ze Berufs­grup­pe aus der Erken­nung und Dia­gnos­tik von Trau­ma­ti­sie­rung bei Geflüch­te­ten aus­zu­schlie­ßen”. Flücht­lin­ge wür­den ohne­hin zur Grup­pe gehö­ren, „die in Deutsch­land nur in Aus­nah­me­fäl­len schnel­len Zugang zu ärzt­li­cher Behand­lung oder psy­cho­lo­gi­scher Betreu­ung bekom­men”, sag­te van Keuk.

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