BAMF: Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land dau­ern wie­der länger

Flüchtlinge - Migranten - Personen - Balkanroute - Balkan - Schienen - Gleise - Bäume Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Asyl­be­wer­ber müs­sen in Deutsch­land aktu­ell wie­der län­ger auf einen Ent­scheid warten.

Im ver­gan­ge­nen Jahr stieg die durch­schnitt­li­che Dau­er von Asyl­ver­fah­ren auf 8,3 Mona­te, berich­tet die „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung” unter Beru­fung auf die Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Lin­ken-Abge­ord­ne­ten Ulla Jelp­ke. Das ist deut­lich län­ger als im Jahr 2019, als die Ver­fah­ren im Schnitt ein hal­bes Jahr (6,1 Mona­te) dauerten.

Als ein wesent­li­cher Grund gilt die Coro­na-Pan­de­mie, so wur­den zeit­wei­lig gar kei­ne Beschei­de zuge­stellt. Es ist der höchs­te Wert seit drei Jah­ren, nur 2017 dau­er­ten Ver­fah­ren mit durch­schnitt­lich 10,7 Mona­ten noch län­ger. Damit hat sich die Bun­des­re­gie­rung von ihrem selbst gesteck­ten Ziel wie­der wei­ter entfernt.

Zu Beginn der Flücht­lings­kri­se im Sep­tem­ber 2015 hat­te sich Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel mit den Minis­ter­prä­si­den­ten dar­auf ver­stän­digt, Asyl­ver­fah­ren inner­halb von drei Mona­ten abschlie­ßen zu wol­len. Auch der Koali­ti­ons­ver­trag nennt schnel­le Asyl­ver­fah­ren als Ziel. In den soge­nann­ten Anker­zen­tren dau­er­ten die Ver­fah­ren dabei kei­nes­wegs kür­zer, son­dern mit 8,4 Mona­ten sogar noch ein wenig län­ger. Dabei hat­te Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer die­se Zen­tren 2018 mit dem poli­ti­schen Ver­spre­chen ein­ge­führt, Asyl­ver­fah­ren dort mög­lichst gebün­delt und rasch abwi­ckeln zu können.

Bewer­ber blei­ben in der Ein­rich­tung, bis sie ent­we­der auf Gemein­den ver­teilt oder zum Bei­spiel in ihr Hei­mat­land zurück­ge­schickt wer­den. Jelp­ke kri­ti­sier­te dies und sag­te: „Die wah­re Funk­ti­on die­ser von See­ho­fer erson­ne­nen Lager ist nicht die Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung, son­dern Schutz­su­chen­de sol­len durch die beeng­te Mas­sen­un­ter­brin­gung an ent­le­ge­nen Orten iso­liert, ent­mu­tigt und ent­rech­tet werden”.

Wenn sich Asyl­be­wer­ber juris­tisch gegen die Asy­l­ent­schei­dung weh­ren und kla­gen, müs­sen sie eben­falls län­ger als in den Jah­ren zuvor war­ten. Gerichts­ver­fah­ren dau­ern im Schnitt mehr als zwei Jah­re (24,1 Mona­te), ein hal­bes Jahr län­ger als noch im Jahr 2019 (17,6 Mona­te). Nach Ansicht der Lin­ken ist ein Grund dafür, dass das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge vie­le feh­ler­haf­te Beschei­de aus­gibt und die Gerich­te die­se inten­siv prü­fen müs­sen. Jelp­ke sag­te: „Dies­be­züg­lich ist eini­ges im Argen, wie hohe Auf­he­bungs­quo­ten der Gerich­te zeigen”.

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