BAMF: Tau­sen­de aner­kann­te Flücht­lin­ge rei­sen nach Deutsch­land weiter

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - Tor - Gebäude - Schild Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Knapp 50.000 in Grie­chen­land aner­kann­te Schutz­su­chen­de sind nach Deutsch­land wei­ter­ge­reist, um erneut einen Asyl­an­trag zu stellen.

Das berich­ten die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe unter Beru­fung auf Anga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums. Dem­nach stell­ten bis Ende Mai ins­ge­samt 48.756 bereits in Grie­chen­land aner­kannt Schutz­be­rech­tig­te einen wei­te­ren Asyl­an­trag in Deutsch­land. Eini­ge Mona­te lagen die­se Asyl­an­trä­ge beim BAMF auf Eis und waren „rück­prio­ri­siert”. Mitt­ler­wei­le hat das Bun­des­amt über einen Teil die­ser Fäl­le der irre­gu­lä­ren Sekun­där­mi­gra­ti­on ent­schie­den. „Ins­ge­samt wur­den 7.943 Asy­l­ent­schei­dun­gen bezüg­lich bereits in Grie­chen­land aner­kannt Schutz­be­rech­tig­ter getrof­fen”, so das Minis­te­ri­um. Knapp 41.000 Ver­fah­ren sind beim BAMF noch anhän­gig. Fast alle bereits in Grie­chen­land Schutz­be­rech­tig­ten bekom­men den Anga­ben zufol­ge erneut einen Schutz­ti­tel in Deutsch­land. Laut Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um liegt die Schutz­quo­te bei die­sen ers­ten knapp 8.000 ent­schie­de­nen Fäl­len bei 89 Prozent.

Der­weil lee­ren sich nach Erkennt­nis der Bun­des­re­gie­rung die Flücht­lings­la­ger auf den grie­chi­schen Inseln. Noch vor knapp zwei Jah­ren leb­ten meh­re­re Zehn­tau­send Men­schen in Zel­ten, Holz­hüt­ten oder Con­tai­nern in über­füll­ten Camps etwa auf der Insel Les­bos. Mitt­ler­wei­le sind laut Innen­mi­nis­te­ri­um aktu­ell noch gut 2.000 Geflüch­te­te in den Asyl­un­ter­künf­ten und Lagern auf den Inseln der Ost­ägä­is. Bereits in Grie­chen­land aner­kann­te Schutz­su­chen­de dür­fen laut EU-Recht bis zu 90 Tage in einen ande­ren EU-Staat rei­sen. Nicht erlaubt ist jedoch, in einem ande­ren EU-Land erneut einen Antrag auf Asyl in der EU zu stellen.

Die Sicher­heits­be­hör­den spre­chen von „irre­gu­lä­rer Sekun­där­mi­gra­ti­on”. Schar­fe Kri­tik an der Bun­des­re­gie­rung übte der Innen­ex­per­te der Uni­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag, Alex­an­der Throm: „Die Sekun­där­mi­gra­ti­on aus Grie­chen­land ist ein sehr ernst­haf­tes Pro­blem in der Asyl­po­li­tik”, sag­te er den Fun­ke-Zei­tun­gen. „Doch die Ampel-Regie­rung unter­nimmt rein gar nichts, um die Ein­rei­se und die eigent­lich unzu­läs­si­ge, dop­pel­te Asyl­an­trags­stel­lung in Deutsch­land zu unter­bin­den.” Der Druck auf Grie­chen­land müs­se erhöht wer­den, damit das Land „selbst für aus­rei­chen­de Sozi­al­stan­dards” sor­ge. „Wenn Unter­stüt­zung durch Geld nicht hilft, dann muss es recht­lich unter­bun­den wer­den. Dann muss auf Initia­ti­ve Deutsch­lands und ande­rer betrof­fe­ner Staa­ten die visa­freie Rei­se in Euro­pa für aner­kann­te Flücht­lin­ge ein­ge­schränkt werden”.

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um ver­wies gegen­über den Fun­ke-Zei­tun­gen dar­auf, dass die „Redu­zie­rung von irre­gu­lä­rer Sekun­där­mi­gra­ti­on in der EU” ihr „expli­zi­tes Ziel” sei. Zugleich sag­te ein Spre­cher des Minis­te­ri­ums, dass „jeden euro­päi­schen Mit­glied­staat” die „Pflicht” tref­fe, „für die Ein­hal­tung der euro­päi­schen Vor­ga­ben Sor­ge zu tra­gen”. Ande­re Mit­glied­staa­ten wür­den dar­auf ver­trau­en. „Es obliegt der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on als ‘Hüte­rin der Ver­trä­ge‘ für die Ein­hal­tung des EU-Rechts zu sor­gen”, so das Ministerium.

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