Bay­ern: Droh­nen­ab­wehr­sys­tem an bay­ri­schen Gefängnissen

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Knapp ein Jahr nach Ein­füh­rung des Droh­nen­ab­wehr­sys­tems hat noch kei­ne ein­zi­ge Droh­ne abge­fan­gen wer­den können.

Das bestä­tig­te Bay­erns Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Sams­tag­aus­ga­ben). Seit Ein­füh­rung des Abwehr­sys­tems im Okto­ber 2020 sei­en zudem nur zwei Droh­nen gesich­tet wor­den, jedoch außer­halb der Reich­wei­te des Abwehr­sys­tems. Trotz­dem sol­le der Ein­satz gegen Droh­nen in Bay­ern aus­ge­baut wer­den, hieß es. So setzt das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um an der JVA Amberg ein Droh­nen­de­tek­ti­ons­sys­tem zum Auf­spü­ren von Droh­nen ein, bevor die­se abheben.

Die Kos­ten belau­fen sich auf rund 600.000 Euro, so das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Es erklärt den Ein­satz als prä­ven­ti­ve Maß­nah­me, um das Abwer­fen von Dro­gen über Gefäng­nis­sen zu ver­hin­dern. Der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Bay­ern-SPD, Horst Arnold, hält die Abwehr von Droh­nen zwar für rich­tig, aber nicht aus­rei­chend für das Dro­gen­pro­blem in Gefäng­nis­sen. „Das Dro­gen­pro­blem muss durch ent­spre­chend medi­zi­nisch betreu­ten Sub­sti­tu­ti­ons­maß­nah­men ganz offi­zi­ell ent­schärft wer­den”, sag­te Arnold dem RND. „So wür­de man den ille­ga­len Beschaf­fungs­druck mas­siv schwächen”.