Bay­ern: Ver­wal­tungs­ge­richts­hof setzt 15-Kilo­me­ter-Regel außer Kraft

ICE - Zug - Deutsche Bahn - DB - Bahnsteig - Menschen - Uhr - Ampeln - Gleisen - Bahn - Bahnhof Foto: Ein ICE, der in einen Bahnhof einfährt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat das Ver­bot tou­ris­ti­scher Tages­aus­flü­ge für Bewoh­ner von Hot­spots vor­läu­fig außer Voll­zug gesetzt.

Das teil­te das Gericht am Diens­tag­nach­mit­tag mit. Damit wur­de einem Eil­an­trag eines Antrag­stel­lers aus Pas­sau statt­ge­ge­ben. Zur Begrün­dung hieß es, dass das Ver­bot aller Vor­aus­sicht nach gegen den Grund­satz der Nor­men­klar­heit ver­sto­ße. Für die Betrof­fe­nen sei der räum­li­che Gel­tungs­be­reich des Ver­bots tou­ris­ti­scher Tages­aus­flü­ge über einen Umkreis von 15 km um die Wohn­ort­ge­mein­de hin­aus nicht hin­rei­chend erkennbar.

Die text­li­che Fest­le­gung eines 15-km-Umkrei­ses sei nicht deut­lich und anschau­lich genug, so der 20. Senat. Auf die vom Antrag­stel­ler auf­ge­wor­fe­ne Fra­ge der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maß­nah­me kam es des­we­gen im Eil­ver­fah­ren nicht mehr an. Die Ent­schei­dung des Senats gilt all­ge­mein und ab sofort bis zu einer Ent­schei­dung in der Hauptsache.

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