Bedburg: Golf-Fah­rer unter Dro­gen­ein­fluss ver­ur­sach­te einen Unfall

ARAL-Tankstelle - Raststätte - An der A61 - Bundesautobahn Foto: ARAL-Tankstelle an der Bundesautobahn 61 (Bedburger Land), Urheber: Drtikol Jakub (CC BY-SA 3.0)

Am Mon­tag­nach­mit­tag ver­folg­te die Poli­zei eine Golf-Fah­rer auf der Bun­des­au­to­bahn 61, der zuvor einen Unfall ver­ur­sach­te. Nach einer Ver­fol­gungs­jagd stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer unter Dro­gen stand.

Abso­lut rück­sichts­los hat am Mon­tag­nach­mit­tag (05. Novem­ber 218) ein Golf-Fah­rer (34) auf der Bun­des­au­to­bahn 61 ver­sucht, einen ihn ver­fol­gen­den Zivil­wa­gen der Auto­bahn­po­li­zei Köln abzu­hän­gen. Auf Höhe der Tank- und Rast­stät­te Bedbur­ger Land ramm­te der Jun­kie einen Mini-SUV vom rech­ten Fahr­strei­fen weg auf die Über­hol­spur. Nach­dem der Flüch­ti­ge den Wagen ver­las­sen hat­te, stell­ten die Poli­zis­ten – nach Abga­be zwei­er Warn­schüs­se – den hef­tig Wider­stand Leis­ten­den unter Ein­satz des Schlag­stocks an einem Wald­rand in Bergheim.

Gegen 17:00 Uhr hat­te die Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung im Drei­eck Jacke­rath beab­sich­tigt, den in Rich­tung Koblenz fah­ren­den Mann zu kon­trol­lie­ren. Mit deut­li­chen Anhal­te­si­gna­len ver­such­ten die Beam­ten, den Golf-Fah­rer auf das Rast­stät­ten­ge­län­de zu len­ken. Der 34-Jäh­ri­ge zog jedoch im letz­ten Moment von der Ver­zö­ge­rungs­spur auf den Stand­strei­fen und wech­sel­te mit Voll­gas auf die Haupt­fahr­bahn. Dabei prall­te er seit­lich gegen den Ford Ecos­port einer Köl­ne­rin (51) und drück­te die­sen auf den Überholstreifen.

Mehr­fach ver­such­te der 34-Jäh­ri­ge in der Fol­ge auch, das Zivil­fahr­zeug zu ram­men. Mit wie­der­holt äußerst dich­tem Auf­fah­ren und Rechts­über­ho­len ver­such­te er den Beam­ten, die Blau­licht, Front­blit­zer und Mar­tins­horn auf­ge­schal­tet hat­ten, zu ent­kom­men. Sei­ne kri­mi­nel­le Fahr­wei­se setz­te er auch nach Ver­las­sen der Auto­bahn an der Anschluss­stel­le Berg­heim fort. Mehr­fach schnitt er den Gegen­ver­kehr mit dras­ti­schen Über­hol­ma­nö­vern, miss­ach­te­te meh­re­re rote Ampeln und fuhr auf dem Rad­weg neben der Des­dor­fer Stra­ße wei­ter. Dort lenk­te er letzt­lich den Golf in einen Grün­strei­fen und kam inmit­ten von Sträu­chern zum Stehen.

Aus­ge­stie­gen, näher­te sich der Mann nun mit einem nicht klar zu erken­nen­den Gegen­stand in sei­ner Hand dro­hend den Poli­zis­ten. Da die­se eine Bewaff­nung des „Auto-Ram­bos” nicht aus­schlie­ßen konn­ten, gab einer der Poli­zis­ten zwei Warn­schüs­se steil in die Luft ab. Dar­auf­hin wand­te der 34-Jäh­ri­ge sich wie­der zur Flucht und sprin­te­te los. Nach kur­zer fuß­läu­fi­ger Ver­fol­gung stopp­ten die Beam­ten den um sich schla­gen­den und tre­ten­den Mann und fixier­ten ihn.

Ein Dro­gen­vor­test ver­lief posi­tiv auf Amphet­ami­ne. Dem bereits als Dro­gen­kon­su­men­ten auf­fäl­lig Gewor­de­nen wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men. Den beschä­dig­ten Golf sei­nes Vaters, den er den Ermitt­lun­gen zufol­ge offen­bar unau­to­ri­siert in Gebrauch genom­men hat­te, stell­ten die Poli­zis­ten sicher. Eine Durch­su­chung des Fahr­zeugs unter Hin­zu­zie­hung eines Dienst­hun­des nach wei­te­ren Betäu­bungs­mit­teln ver­lief nega­tiv. Eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis kann der Ertapp­te nicht vorweisen.

Die Poli­zei im Rhein-Erft-Kreis hat die Ermitt­lun­gen gegen den 34-Jäh­ri­gen wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr, Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung durch Fah­ren unter Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel, Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis, Unfall­flucht und Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te aufgenommen.