BMI: Behör­den ver­lan­gen von Abge­scho­be­nen Mil­lio­nen Euro zurück

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Tor - Gebäude - Schild Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nicht nur Clan-Chef Ibra­him Miri muss für sei­ne Abschie­bung in den Liba­non selbst zahlen.

Nach Infor­ma­tio­nen der „Bild am Sonn­tag” aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um belie­fen sich die Kos­ten für Abschie­bun­gen von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern und kri­mi­nel­len Migran­ten von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2019 auf rund sechs Mil­lio­nen Euro. Einen Teil der Kos­ten bekommt die Bun­des­po­li­zei erstat­tet – u.a. von den Aus­län­der­be­hör­den der Län­der, die die Abschie­bung ver­an­lasst haben.

Die Behör­den for­dern das Geld dann von den Abge­scho­be­nen zurück. Denn: Wer aus Deutsch­land abge­scho­ben wird, muss laut Auf­ent­halts­ge­setz für die Kos­ten auf­kom­men. Die­se Kos­ten­be­schei­de wer­den gege­be­nen­falls auch im Aus­land zuge­stellt. Soweit das Geld nicht ein­ge­trie­ben wer­den kann, sind Voll­stre­ckungs­maß­nah­men möglich.

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