Bericht: Vie­le Bau­ern nut­zen Umsatz­steu­er-Son­der­re­ge­lung aus

Bauer - Traktor - Straße - Feld Foto: Sicht auf einen Bauern, der einen Traktor fährt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Zwei Drit­tel der Land­wir­te in Deutsch­land neh­men laut Bun­des­rech­nungs­hof ins­ge­samt jähr­lich über 200 Mil­lio­nen Euro mehr Umsatz­steu­er ein, als sie an den Staat weiterleiten.

Grund sei, dass das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Steu­er­pau­scha­le falsch kal­ku­liert habe, kri­ti­sie­ren die Rech­nungs­prü­fer in einer Ana­ly­se, über wel­che die „taz” berich­tet. „Dadurch fal­len erheb­li­che Steu­ern aus, da vie­le Abneh­mer die an die Pau­schalland­wir­te gezahl­te Umsatz­steu­er als Vor­steu­er steu­er­min­dernd gel­tend machen kön­nen”, so der Rechnungshof.

Die Bau­ern nut­zen eine Son­der­re­ge­lung für die Bran­che, wonach sie ihre Umsatz­steu­er pau­scha­lie­ren darf. Die­se „Pau­schalland­wir­te” stel­len ihren Kun­den 10,7 Pro­zent Mehr­wert­steu­er auf den Net­to-Preis ihrer Pro­duk­te in Rech­nung. Anders als die meis­ten nor­ma­len Unter­neh­men dür­fen die Bau­ern das Geld behal­ten, dafür sich aber auch nicht die Mehr­wert­steu­er vom Finanz­amt zurück­ho­len, die sie selbst bei Käu­fen gezahlt haben. Das Ver­fah­ren soll ihnen Arbeit bei der Steu­er­erklä­rung ersparen.

Die EU gestat­tet den Mit­glied­staa­ten, sol­che Pau­scha­len ein­zu­füh­ren, um vor allem klei­ne Höfe zu för­dern. Deutsch­land räumt sie aber auf Antrag allen Betrie­ben ein. Zudem habe das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um bei der Berech­nung des Pau­schal­sat­zes erst die Umsät­ze zu nied­rig und dann die Belas­tung der Land­wirt­schaft durch Umsatz­steu­er­zah­lun­gen zu hoch ange­setzt, schreibt der Rechnungshof.

In Wirk­lich­keit hät­te zum Bei­spiel von 2013 bis 2015 der Pau­schal­satz nur 9,4 Pro­zent betra­gen dür­fen. Das sind 1,3 Pro­zent­punk­te weni­ger als der der­zei­ti­ge Tarif. „Die­se 1,3 Pro­zent­punk­te ent­spre­chen einem Umsatz­steu­er­be­trag von über 200 Mil­lio­nen Euro jähr­lich, den die Pau­schalland­wir­te ihren Abneh­mern zu viel berech­nen und ein­neh­men”, so der Rech­nungs­hof. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will an den frag­wür­di­gen Pau­scha­len fest­hal­ten, obwohl die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on nun wegen der deut­schen Rege­lung vor dem EU-Gerichts­hof klagt. „Die Bun­des­re­gie­rung hält die für Land- und Forst­wir­te gel­ten­de pau­scha­le Umsatz­be­steue­rung für ver­ein­bar mit den euro­pa­recht­li­chen Vor­ga­ben”, teil­te das von dem SPD-Poli­ti­ker Olaf Scholz geführ­te Minis­te­ri­um der „taz” mit. „Wir wer­den daher im anste­hen­den Ver­fah­ren vor dem EU-Gerichts­hof die gel­ten­de Rege­lung gegen die Vor­wür­fe der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on ver­tei­di­gen.” Das gel­ten­de Recht die­ne ins­be­son­de­re dazu, das Steu­er-Ver­fah­ren für die Land­wir­te und die Finanz­ver­wal­tung zu vereinfachen.

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