Ber­lin: Auch Ober­ver­wal­tungs­ge­richt erlaubt Corona-Demo

Demonstration - Corona-Demo - Skeptiker - Öffentlichkeit - August 2020 - Friendrichstraße - Berlin Foto: Demo von Corona-Skeptikern am 01.08.2020 (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt hat auch das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt die Demons­tra­tio­nen von Coro­na-Skep­ti­kern unter Auf­la­gen erlaubt.

Die Ent­schei­dung fiel erst in der Nacht. Sowohl die Poli­zei­be­hör­de als auch die Ver­an­stal­ter hat­ten das OVG am Frei­tag ange­ru­fen, nach­dem die vor­he­ri­ge Instanz am sel­ben Tag ein am Mitt­woch aus­ge­spro­che­nes Ver­bot der Demo auf­ge­ho­ben, aber gleich­zei­tig Auf­la­gen gemacht hatte.

Streng genom­men ging es um meh­re­re Ver­an­stal­tun­gen von unter­schied­li­chen Anmel­dern, die aber gemein­sam ver­han­delt wur­den und auch ein gemein­sa­mes Ziel haben: den Pro­test gegen die Coro­na-Maß­nah­men. Dar­un­ter die von Micha­el Ball­weg und der Ini­ti­tia­ti­ve „Quer­den­ken 711” ange­mel­de­te Kund­ge­bung am Gro­ßen Stern. Ball­weg war auch Initia­tor der Demo am 1. August, bei der kaum ein Teil­neh­mer den ver­ord­ne­ten Mund-Nasen-Schutz getra­gen hat­te. Das lehn­ten die Ver­an­stal­ter auch für die nun­mehr geplan­te Demo ab.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat­te trotz­dem das Vor­lie­gen einer unmit­tel­ba­ren Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit ver­neint, aber ent­spre­chen­de Auf­la­gen gemacht. Die von der Ver­samm­lungs­be­hör­de ange­stell­te Gefah­ren­pro­gno­se genü­ge „nicht den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­ben”, hat­te das Gericht mit­ge­teilt. Dem schloss sich die höhe­re Instanz nun an. Die bei­den Ver­samm­lungs­ver­bo­te des Poli­zei­prä­si­den­ten für die­sen Tag sei­en vor­läu­fig außer Voll­zug gesetzt (Beschlüs­se vom 29. August 2020 – OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20).

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