Ber­lin: Aus­län­di­sche Ern­te­hel­fer dür­fen nun doch einreisen

Weizen - Pflanze - Triticum - Getreide - Feld - Bauernhof Foto: Feld voller Weizen auf einem Bauernhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ern­te­hel­fer dür­fen nun doch unter bestimm­ten Bedin­gun­gen nach Deutsch­land ein­rei­sen. Das teil­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um am Don­ners­tag mit.

Für April und Mai wer­de ein Kon­tin­gent von jeweils 40.000 Sai­son­ar­bei­tern erlaubt. Dabei soll es aus­schließ­lich Grup­pen­ein­rei­sen mit dem Flug­zeug geben. Ein­zel­ein­rei­sen oder Bus­rei­sen sei­en nicht gestat­tet – „aus Infek­ti­ons­schutz­grün­den”, wie es hieß.

Auch für die Unter­künf­te gibt es stren­ge Vor­ga­ben: „Neu­an­rei­sen­de leben und arbei­ten in den ers­ten 14 Tagen strikt getrennt von den sons­ti­gen Beschäf­tig­ten und ver­las­sen das Betriebs­ge­län­de nicht”, so das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um. Es han­de­le sich um eine „fak­ti­sche Qua­ran­tä­ne bei gleich­zei­ti­ger Arbeitsmöglichkeit”.

Es sol­len zudem Lis­ten geführt wer­den, um die Kon­tin­gen­te jeder­zeit über­prüf­bar zu machen, und spä­te­re Nach­ver­fol­gun­gen von Kon­takt­ket­ten zu erleich­tern. Bis zum Ein­rei­se­stopp am 25. März waren bereits rund 20.000 Sai­son­ar­bei­ter nach Deutsch­land ein­ge­reist – zu wenig, wie die Bau­ern bekla­gen. Mit­un­ter war des­we­gen schon über stei­gen­de Prei­se für Nah­rungs­mit­tel spe­ku­liert worden.

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