Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung will Kurz­ar­beit auf­grund Coro­na­kri­se erleichtern

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wegen der wirt­schaft­li­chen Fol­gen des Coro­na­vi­rus will die Bun­des­re­gie­rung befris­tet bis Ende des Jah­res Kurz­ar­beit erleichtern.

Das schreibt das „Han­dels­blatt” (Mon­tag­aus­ga­be). Eine ent­spre­chen­de Ent­schei­dung wer­de der Koali­ti­ons­aus­schuss am Sonn­tag fäl­len. Am Don­ners­tag­abend hat­te es dazu ein Gespräch von Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD), Wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er und Kanz­ler­amts­chef Hel­ge Braun (bei­de CDU) gegeben.

Geplant ist, dass der Bun­des­tag eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung erteilt, mit der die Bun­des­re­gie­rung die erwei­ter­ten Kurz­ar­beits­re­geln aus den Zei­ten der Finanz­kri­se wie­der in Kraft set­zen kann, so das „Han­dels­blatt”. Bis­her gibt es Kurz­ar­bei­ter­geld nur, wenn min­des­tens ein Drit­tel der Beleg­schaft eines Betriebs von erheb­li­chem Arbeits­aus­fall betrof­fen ist. Die­se Schwel­le soll gesenkt werden.

Nach gel­ten­dem Recht kom­men die Arbeit­ge­ber für die Sozi­al­bei­trä­ge, die für aus­ge­fal­le­ne Arbeits­stun­den fäl­lig sind, allein auf. Der Koali­ti­ons­aus­schuss soll beschlie­ßen, dass ihnen 50 Pro­zent erstat­tet wer­den. Noch strit­tig ist, inwie­weit vor dem Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld Arbeits­zeit­kon­ten abge­baut wer­den müs­sen und ob Kurz­ar­bei­ter­geld auch an Zeit­ar­bei­ter gezahlt wird..

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