BVAP und Verdi haben sich für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der Coronakrise geeinigt.
Das teilte Verdi am Montagnachmittag mit. Demnach sollen Beschäftigte in Vollzeit mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte seien einbezogen, so die Gewerkschaft weiter.
Hierbei hätten sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten. „Wir wollen, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine Prämie bekommen, unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag haben oder nicht. Deshalb werden wir beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssen – auch die kommerziellen Anbieter, die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern”, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand.
BVAP-Vorstandsmitglied Gero Kettler wies darauf hin, dass die Prämie eine Anerkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft auch belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb arbeiteten BVAP und Verdi auch weiter daran, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber erstreckt werden soll, so Kettler weiter.
„Die Corona-Pandemie führt allen vor Augen, wie wichtig die Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen ist. Markt und Wettbewerb haben hier nichts verloren, die Politik muss hier dringend umsteuern”, sagte Bühler. Auch ein Tarifvertrag, der auf alle Träger erstreckt werde, könne keinen Tarifvertrag ersetzen, der alle Beschäftigten in den Einrichtungen erfasse und die Arbeitsbedingungen umfassend regele. „Die falsche politische Weichenstellung der Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung der Pflege kann auch mit Hilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes nicht geheilt werden”, so Bühler weiter.
Kettler wies zudem darauf hin, dass der Tarifabschluss unter Gremienvorbehalt stehe und die jeweiligen Entscheidungsgremien der Tarifvertragsparteien auch ohne persönliches Zusammenkommen zeitnah über das Ergebnis beraten werden.