Ladengeschäfte sollen in zwei Schritten wieder öffnen dürfen. Das erfuhr die dts Nachrichtenagentur aus Teilnehmerkreisen der Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Epidemie.
Demnach sollen ab 20. April 2020 Ladengeschäften bis 400 qm Fläche wieder aufmachen dürfen – mit Einhaltung entsprechender Hygienestandards, Kundenbeschränkungen und gegebenenfalls alternativen Öffnungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sollen Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchläden und Telekommunikationsdienstleister öffnen dürfen.
In einem zweiten Schritt sollen ab 04. Mai 2020 auch Geschäfte bis 2.500 qm wieder öffnen dürfen. Auch eine Öffnung von Dienstleistungen für Körperpflege, wie beispielsweise Friseure, sei ab dem 04. Mai 2020 „realistisch”, wie es hieß.