Ber­lin: Geschäf­te sol­len in zwei Schrit­ten wie­der öff­nen dürfen

It's Corona-Time - Wir haben vorübergehend geschlossen - Laden - Öffentlichkeit Foto: Geschlossener Einkaufsladen aufgrund Coronakrise, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Laden­ge­schäf­te sol­len in zwei Schrit­ten wie­der öff­nen dür­fen. Das erfuhr die dts Nach­rich­ten­agen­tur aus Teil­neh­mer­krei­sen der Tele­fon­schalt­kon­fe­renz der Staats­kanz­lei­chefs und des Bun­des­kanz­ler­am­tes zur Corona-Epidemie.

Dem­nach sol­len ab 20. April 2020 Laden­ge­schäf­ten bis 400 qm Flä­che wie­der auf­ma­chen dür­fen – mit Ein­hal­tung ent­spre­chen­der Hygie­ne­stan­dards, Kun­den­be­schrän­kun­gen und gege­be­nen­falls alter­na­ti­ven Öff­nungs­mög­lich­kei­ten. Dar­über hin­aus sol­len Auto­häu­ser, Fahr­rad­händ­ler, Möbel­häu­ser, Buch­lä­den und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­ter öff­nen dürfen.

In einem zwei­ten Schritt sol­len ab 04. Mai 2020 auch Geschäf­te bis 2.500 qm wie­der öff­nen dür­fen. Auch eine Öff­nung von Dienst­leis­tun­gen für Kör­per­pfle­ge, wie bei­spiels­wei­se Fri­seu­re, sei ab dem 04. Mai 2020 „rea­lis­tisch”, wie es hieß.

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