Ber­lin: Grü­ne for­dern Auf­sto­ckung von Kurzarbeitergeld

Flughafen - Mitarbeiter - Gepäck - Transport - Flugzeug Foto: Flughafenarbeiter mit Gepäck, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen for­dert in einem Kon­zept­pa­pier eine gestaf­fel­te Anhe­bung des Kurz­ar­bei­ter­gelds auf bis zu 90 Pro­zent des Nettolohns.

„Wer ohne­hin wenig Ein­kom­men hat, kann einen Ver­lust von bis zu 40 Pro­zent kaum ver­kraf­ten, schon gar nicht mona­te­lang”, sag­te Grü­nen-Frak­ti­ons­chefin Kat­rin Göring-Eckardt der Online­re­dak­ti­on des Fern­seh­sen­ders n‑tv. „Nie­mand soll­te auf­grund von Kurz­ar­beit in Armut geraten.”

Bis­lang ent­spricht das Kurz­ar­bei­ter­geld 60 Pro­zent des mitt­le­ren Net­to­lohns. Wer Kin­der hat, bekommt 67 Pro­zent. Ein Kon­zept­pa­pier der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on, über das n‑tv berich­tet, sieht vor, Bezie­her klei­ner und mitt­le­rer Ein­kom­men bes­ser­zu­stel­len. Das Kurz­ar­bei­ter­geld soll dem Vor­schlag zufol­ge gestaf­felt auf bis zu 90 Pro­zent des Net­to­ein­kom­mens stei­gen – je nied­ri­ger der Monats­lohn, des­to mehr wür­de beim Kurz­ar­bei­ter­geld davon übrigbleiben.

Dabei soll der Höchst­satz von 90 Pro­zent Kurz­ar­bei­ter­geld dem Kon­zept zufol­ge für Ein­kom­men bis 1.300 Euro net­to gel­ten. Anstatt wie bis­her auf 780 Euro Kurz­ar­bei­ter­geld käme ein Berufs­tä­ti­ger mit 1.300 Euro net­to bei 90-Pro­zent-Kurz­ar­bei­ter­geld auf 1.170 Euro – ein Plus von 390 Euro.

Das Modell sieht wei­te­re Stu­fen von 80 Pro­zent Kurz­ar­bei­ter­geld bis 1.600 Euro Net­to­ein­kom­men vor sowie 70 Pro­zent für Men­schen, die unter 2.300 Euro ver­die­nen. Wer 2.300 Euro und mehr net­to im Monat hat, blei­be wie bis­her bei 60 Pro­zent Kurz­ar­bei­ter­geld. Eltern von Kin­dern sol­len jeweils ein um sie­ben Pro­zent­punk­te höhe­res Kurz­ar­bei­ter­geld beziehen.