Ber­lin: Job­cen­ter ver­hän­gen wei­ter­hin mehr Hartz-IV-Sanktionen

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Job­cen­ter haben trotz der vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­füg­ten Ein­schrän­kun­gen 66.275 neue Sank­tio­nen gegen Hartz-IV-Emp­fän­ger verhängt.

Das berich­tet „Bild” (Mitt­woch­aus­ga­be) unter Beru­fung auf neue Zah­len der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA). Dem­nach ist die Zahl der im Novem­ber ver­häng­ten Sank­tio­nen sogar um 1.575 Fäl­le oder 2,4 Pro­zent gegen­über Okto­ber gestie­gen, dem letz­ten Monat vor der BVG-Entscheidung.

Dabei hat­te das Gericht die Sank­ti­ons­pra­xis der Job­cen­ter am 05. Novem­ber 2020 für teil­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die Rich­ter hat­ten geur­teilt, dass Stra­fen gegen Leis­tungs­emp­fän­ger nicht zu einer außer­ge­wöhn­li­chen Här­te füh­ren und nicht untrag­bar sein dürf­ten. Außer­dem ent­schied das BVG, dass Hartz-IV-Emp­fän­gern maxi­mal 30 Pro­zent der Leis­tun­gen gestri­chen wer­den dür­fen. Bis zu die­sem Urteil hat­ten die Job­cen­ter meh­re­re Sank­tio­nen addie­ren und Betrof­fe­nen die Leis­tun­gen sogar kom­plett strei­chen können.

Obwohl das Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil Anfang Novem­ber ver­kün­det wur­de, haben sich die Zah­len der danach ver­häng­ten Sank­tio­nen im Ver­gleich zu den Vor­mo­na­ten nicht wesent­lich ver­än­dert. Wie „Bild” berich­tet, wur­den im Novem­ber allein wegen Mel­de­ver­säum­nis­sen 50.168 neue Sank­tio­nen ver­hängt. Außer­dem gab es 7.795 Stra­fen, weil Hartz-IV-Emp­fän­ger die Auf­nah­me einer Arbeit ver­wei­gert hat­ten. In 5.837 Fäl­len hat­ten sie gegen Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­run­gen verstoßen.

Die Kür­zun­gen fie­len aber deut­lich nied­ri­ger aus: Im Schnitt wur­den den Betrof­fe­nen die Leis­tun­gen im Novem­ber nur noch um 95 Euro/Monat gekürzt. In den ers­ten zehn Mona­ten 2019 betrug die Kür­zung noch im Schnitt 111 Euro.

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