Ber­lin: Kel­ber befür­wor­tet Han­dy­da­ten­nut­zung in Corona-Zeiten

Frau - Smartphone - Telefonieren - Öffentlichkeit Foto: Telefonierende Frau mit Smartphone in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Daten­schutz­be­auf­trag­te des Bun­des, Ulrich Kel­ber, hält eine App zur Coro­na-Bekämp­fung prin­zi­pi­ell für eine gute Idee, stellt aber Bedingungen.

„Es wird bei uns kei­ne chi­ne­si­schen Ver­hält­nis­se geben”, sag­te er der „Welt”. Zudem warn­te er vor über­zo­ge­nen Erwar­tun­gen an ein Pro­gramm, wel­ches der­zeit für das Robert-Koch-Insti­tut ent­wi­ckelt wird.

Die­se App kön­ne zur Bekämp­fung der Coro­na­kri­se einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten, aller­dings müss­ten dafür eini­ge daten­schutz­recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, so Kel­ber. Eine prak­tisch lücken­lo­se Über­wa­chung der Bür­ger wie in Chi­na sei für ihn „undenk­bar”.

Als Bedin­gun­gen nann­te er: „Die Samm­lung und Aus­wer­tung der Daten darf nur für Men­schen infra­ge kom­men, die ihr Ein­ver­ständ­nis geben.” Zudem müs­se die Tech­nik sicher und trans­pa­rent gemacht wer­den. „Außer­dem dür­fen die­se Daten nur für eine begrenz­te, klar benann­te Zeit aus­ge­wer­tet wer­den – und nur zur Pan­de­mie­be­kämp­fung. Danach müs­sen sie gelöscht werden”.

Zudem sag­te Kel­ber, die mit­hil­fe der App gesam­mel­ten Ortungs­da­ten sei­en nur eine Ergän­zung zu der Arbeit, die vor allem die Gesund­heits­äm­ter bis­her bei der Ermitt­lung von mög­li­cher­wei­se coro­na­in­fi­zier­ten Men­schen zu leis­ten hät­ten. „Erset­zen kön­nen sie deren Arbeit nicht.” Es zei­ge sich nun, dass Deutsch­land „in Teil­be­rei­chen des deut­schen Gesund­heits­sys­tems die Digi­ta­li­sie­rung ver­schla­fen” habe.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.