Ber­lin: Min­dest­lohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Reinigungskraft - Reinigung - Treppe - U-Bahn-Station - Person - Wand - Lampen - Eimer Foto: Sicht auf eine Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der gesetz­li­che Min­dest­lohn in Deutsch­land soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stu­fen auf 10,45 Euro steigen.

Das beschloss die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on am Diens­tag­nach­mit­tag. So soll das Min­dest­ent­gelt ab 1. Janu­ar 2021 9,50 Euro betra­gen, ab dem 1. Juli 2021 9,60 Euro, ab dem 1. Janu­ar 2022 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro.

Der Min­dest­lohn in Deutsch­land war zum 1. Janu­ar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brut­to je Zeit­stun­de ein­ge­führt wor­den. Nach meh­re­ren Stei­ge­run­gen beträgt er aktu­ell 9,35 Euro. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät regel­mä­ßig über eine Anpas­sung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns. Sie wird alle fünf Jah­re durch die Bun­des­re­gie­rung neu beru­fen und besteht aus einem Vor­sit­zen­den, je drei stimm­be­rech­tig­ten stän­di­gen Mit­glie­dern der Arbeit­neh­mer- und der Arbeit­ge­ber­sei­te sowie zwei bera­ten­den Mitgliedern.

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