Ber­lin: Pfle­ge­kräf­te aus Polen dür­fen wie­der einreisen

Rollstuhl - Rolli - Fahrstuhl - Hilfsmittel - Krankenhaus - Flur Foto: Sicht auf Rollstühle in einem Krankenhaus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Pol­ni­sche Pfle­ge­fach­kräf­te dür­fen nach den Wor­ten des Pfle­ge­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung, Andre­as Wes­ter­fell­haus, wie­der einreisen.

In Gesprä­chen mit Polen sei gere­gelt wor­den, dass alle mit einem deut­schen Arbeits­ver­trag zurück­keh­ren kön­nen, sag­te Wes­ter­fell­haus am Frei­tag dem Deutsch­land­funk. „Dafür gibt es extra For­mu­la­re, die ihnen die­sen Grenz­ver­kehr mög­lich machen”.

Das wer­de zusätz­lich der­zeit mit Rumä­ni­en und Tsche­chi­en aus­ge­han­delt. „Aber bei allem muss man auch sagen: Man darf die Rech­nung dabei auch nicht ohne die Betei­lig­ten machen”, so Wes­ter­fell­haus. Vie­le Pfle­ge­kräf­te, die zurück­kom­men kön­nen, wür­den aus Angst zu Hau­se blei­ben und bei der Fami­lie blei­ben wol­len. Man beob­ach­te die Situa­ti­on sehr genau und schaue, wie auch im häus­li­chen Bereich Ent­las­tung geschafft wer­den könne.

„Aber das muss immer indi­vi­du­ell vor Ort in den Län­dern, in den Kom­mu­nen ent­schie­den wer­den, weil wir auch sehen, dass die Belas­tungs­si­tua­ti­on regio­nal sehr, sehr, sehr, sehr unter­schied­lich ist”, sag­te der Pflegebeauftragte.

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