Ber­lin: Unter­neh­men wol­len Blut­spen­de­er­laub­nis für Homosexuelle

Homosexuelle - Männer - Schwule -Paar- Personen - Pärchen Foto: Ein schwules Pärchen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Rund ein Dut­zend Unter­neh­men der Deut­schen Wirt­schaft for­dern gemein­sam, das Blut­spen­de­ver­bot für homo­se­xu­el­le Män­ner in Deutsch­land aufzuheben.

Vie­le Unter­neh­men stell­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Wohl­fahrts­ver­bän­den wie dem Deut­schen Roten Kreuz regel­mä­ßig Räum­lich­kei­ten für Blut­spen­de­ak­tio­nen zur Ver­fü­gung, schrei­ben die Fir­men in einem gemein­sa­men Posi­ti­ons­pa­pier mit der Stif­tung „Prout at Work”, über das die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Frei­tag­aus­ga­ben berich­ten. Das Papier soll unter ande­rem an Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und den Prä­si­den­ten der Bun­des­ärz­te­kam­mer, Klaus Rein­hardt, ver­schickt werden.

Die Unter­neh­men lüden ihre Mit­ar­bei­ter zur Blut­spen­de ein, bei der Spen­der­aus­wahl wer­de dann aller­dings die „Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie” der Bun­des­ärz­te­kam­mer ange­wen­det. „Die­se Vor­ga­ben wider­spre­chen aller­dings in ihrem Umgang mit sexu­el­len Min­der­hei­ten unse­rem Ziel, unse­ren Mit­ar­bei­tern ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Umfeld zu ermög­li­chen”, heißt es in dem Posi­ti­ons­pa­pier. Nach die­ser Richt­li­nie dür­fen homo­se­xu­el­le Män­ner kein Blut spen­den – es sei denn, sie hat­ten zwölf Mona­te lang kei­nen Geschlechts­ver­kehr. Dies füh­re zu ihrem pau­scha­len Aus­schluss von der Blut­spen­de, wird in dem Posi­ti­ons­pa­pier kritisiert.

Die­se Rege­lung emp­fän­den die Unter­neh­men als „dis­kri­mi­nie­rend gegen­über unse­ren homo‑, bi- und trans­se­xu­el­len Mit­ar­bei­ten­den”. Zur Begrün­dung heißt es: „Durch die aus­schließ­li­che Anknüp­fung der Richt­li­nie an die sexu­el­le Ori­en­tie­rung wird ihnen pau­schal ein Risi­ko­ver­hal­ten unter­stellt – unab­hän­gig von ihrem tat­säch­li­chen sexu­el­len Ver­hal­ten und ihrer indi­vi­du­el­len Lebens­si­tua­ti­on wie zum Bei­spiel einer mono­ga­men Partnerschaft.”.

In dem Papier wird unter ande­rem vor­ge­schla­gen, durch geziel­te Befra­gung nach dem Risi­ko­ver­hal­ten her­aus­zu­fin­den, ob tat­säch­lich ein höhe­res Über­tra­gungs­ri­si­ko etwa von HIV bestehe. Eini­ge Unter­neh­men hät­ten sich ent­we­der bereits dazu ent­schie­den, die Blut­spen­den­ak­tio­nen vor­erst aus­zu­set­zen oder sie däch­ten kon­kret dar­über nach. Es sei ihnen nicht nur ein Anlie­gen, sie sei­en auch ver­pflich­tet, ihre Mit­ar­bei­ter vor Dis­kri­mi­nie­rung zu schützen.

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