Die Verkehrsbetriebe setzen bei der Umsetzung der ab nächster Woche geltenden „Maskenpflicht” weitgehend auf Freiwilligkeit und Einsicht.
Ein Sprecher der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sagte dem Portal „Watson”: „Es wird keine Maskenkontrollen oder drakonische Sanktionen geben.” In Sachsen gilt bereits Maskenpflicht, die aus Sicht der LVB von fast allen Fahrgästen beachtet wird. Die Maskenpflicht sei eine gute Sache, sagte eine Sprecherin der Berliner Verkehrsgemeinschaft (BVG) gegenüber „Watson”. „Wir dürfen unseren Fahrgästen allerdings nichts verbieten, wenn sie keine Maske tragen. Aber wir appellieren an sie, sich an die Pflicht zu halten”.
Ein Sprecher des Hamburger Verkehrsverbunds (HHV) erklärte, in der ersten Phase wolle man vor allem auf Aufklärung setzen. „Das bedeutet, dass Fahrgäste, welche grundsätzlich Einsicht zeigen, auch nicht aus den Fahrzeugen oder Haltestellen verwiesen werden”.
In Düsseldorf setzt auch die Rheinbahn darauf, Fahrgäste über die Maskenpflicht zu informieren. Eine Sprecherin sagte außerdem: „Die Rheinbahn verteilt aktuell Mund-Nasen-Schutz an Fahrgäste, die selbst keinen Schutz dabeihaben.” Allerdings sie die Anzahl begrenzt.
Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen will Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz ansprechen und über eine Durchsage bitten, Mund und Nase zu bedecken. Möglich seien da auch ein Schal oder ein hochgezogenes T‑Shirt. Aber: „Wir können und dürfen niemanden von der Beförderung ausschließen”, teilte der Verkehrsverbund mit.
Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart geht davon aus, dass sich „die Einhaltung der Maskenpflicht schnell einspielen wird”. Eine Sprecherin sagte: „Trägt jemand keine Maske, wird das Fahrpersonal auf die Verordnung hinweisen und entsprechend informieren”.
Auch in München liegt das Hauptaugenmerk auf dem Informieren über die Maskenpflicht. „Die schlussendliche Einhaltung der Pflicht wird aber von den Behörden beziehungsweise der Polizei durchgesetzt”, sagte eine Sprecherin des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV). Man appelliere an die Eigenverantwortung aller Fahrgäste. Allerdings gelte: „Fahrgäste, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, dürfen von der Beförderung ausgeschlossen werden.” Die Fahrer dürften Fahrgäste dementsprechend auch des Fahrzeugs verweisen. Dabei sei es ihnen selbst überlassen, ob sie die Polizei einschalteten.