Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben.
Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Voraussetzung ist demnach, dass das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
Der BGH wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurück. Beklagt wurde ein Fernbus-Unternehmen, welches von seinen Kunden bei den Zahlungsmitteln Sofortüberweisung und PayPal zwischenzeitlich ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt erhoben hatte.