BMF: Zahl der steu­er­zah­len­den Rent­ner auf Rekord­stand gestiegen

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der steu­er­zah­len­den Rent­ner in Deutsch­land ist mitt­ler­wei­le auf einen neu­en Rekord­stand gestiegen.

Wie „Bild” (Mon­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf neue Zah­len des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums berich­tet, muss­ten 2016 bereits 5,3 Mil­lio­nen Per­so­nen mit Ren­ten­ein­künf­ten Steu­ern zah­len. Das waren 3,3 Mil­lio­nen mehr als 2004, dem letz­ten Jahr vor Ein­füh­rung der neu­en Rentenbesteuerung.

Dem „Bild”-Bericht zufol­ge wer­den die end­gül­ti­gen Besteue­rungs­da­ten wegen lang­jäh­ri­ger Steu­er­fris­ten mit einer Ver­zö­ge­rung von meh­re­ren Jah­ren erfasst. Des­halb lie­gen nun erst die Daten für 2016 vor. Danach ist die Zahl der steu­er­be­las­te­ten Bezie­her von Ren­ten­ein­künf­ten von 2004 bis 2016 um 176 Pro­zent gestie­gen. Das Steu­er­auf­kom­men die­ser Per­so­nen ver­drei­fach­te sich gleich­zei­tig fast von 13,47 auf 37,56 Mil­li­ar­den Euro.

Noch stär­ker fiel der Anstieg bei Per­so­nen aus, die nur über Ein­künf­te aus der gesetz­li­chen Ren­te ver­fü­gen und trotz­dem Steu­ern zah­len müs­sen. Danach gab es 2004 ins­ge­samt 7846 Senio­ren, die nur von der Ren­te leb­ten und trotz­dem Steu­ern zah­len muss­ten. 2016 waren es bereits 466.603 – also fast 60mal so viel.

Wie „Bild” wei­ter berich­tet, steigt die Zahl der steu­er­pflich­ti­gen Rent­ner wei­ter an, weil immer grö­ße­re Tei­le der Ren­te besteu­ert wer­den. So war nach Berech­nun­gen des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums Ende 2020 eine Sin­gle-Ren­te von 1.166 Euro gera­de noch steu­er­frei. Bis zur Ein­füh­rung der neu­en Ren­ten­steu­er 2005 lag der Wert noch bei 1.493 Euro.

Wie „Bild” wei­ter berich­tet, sind laut neu­en Daten der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung im ver­gan­ge­nen Jahr 1,4 Mil­lio­nen Senio­ren neu in den Ruhe­stand gegan­gen. Von ihnen bezo­gen 384.039 (27,4 Pro­zent) mehr als 1.150 Euro Ren­te und wären damit rein rech­ne­risch schon steu­er­pflich­tig. Aller­dings wür­de das nur für Sin­gles gelten.

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