BMI: Ber­lin prüft här­te­re Stra­fen für sexu­el­len Miss­brauch von Kindern

Kinder - Graffiti - Haus Foto: Sicht auf Kinder die vor einem mit Graffiti beschmierten, unsanierten Haus in Berlin Neukölln rumrennen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung erwägt nach dem mas­sen­haf­ten sexu­el­len Kin­des­miss­brauch auf einem Cam­ping­platz im nord­rhein-west­fä­li­schen Lüg­de deut­li­che Strafverschärfungen.

Wie die „Welt am Sonn­tag” berich­tet, kommt der Gesetz­ge­ber damit einer „Prüf­bit­te” der Län­der nach. Das Anlie­gen wird vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um geprüft, das dazu bereits Gesprä­che mit dem Jus­tiz­res­sort ver­ein­bart hat.

Das Haus von Jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (SPD) teil­te mit, man wer­de sich damit beschäf­ti­gen, wie solch schwe­re Straf­ta­ten „noch effek­ti­ver ver­folgt wer­den kön­nen”. Die Innen­mi­nis­ter der 16 Län­der hat­ten den Bund auf­ge­for­dert, das Straf­ge­setz­buch hin­sicht­lich sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs sowie das Ver­brei­ten und den Besitz von Kin­der­por­no­gra­fie zu ändern. „Ent­spre­chen­de Straf­ta­ten sol­len daher als Ver­bre­chen ein­ge­stuft wer­den”, heißt es in einem Beschluss der Innen­mi­nis­ter­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK), der im Juni gefasst wur­de. Das bedeu­te eine „Erhö­hung der Min­dest­stra­fe auf ein Jahr”, heißt es wei­ter. Bis­lang betra­gen die Min­dest­stra­fen ledig­lich sechs bezie­hungs­wei­se drei Mona­te. Außer­dem soll das Höchst­maß für Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit dem Ver­brei­ten „kin­der­por­no­gra­fi­scher Schrif­ten” von fünf auf zehn Jah­re Frei­heits­stra­fe ange­ho­ben wer­den. Die Innen­mi­nis­ter wol­len auch, dass der Besitz sol­cher Schrif­ten mit fünf statt bis­her drei Jah­ren bestraft wird.

Nord­rhein-West­fa­lens Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul (CDU) sag­te: „Jetzt muss end­lich gehan­delt wer­den. Der Kon­sum von Kin­der­por­no­gra­fie ist kein Baga­tell­de­likt, son­dern ein abscheu­li­ches Ver­bre­chen. Des­halb soll­ten wir es in Zukunft auch wie ein Ver­bre­chen bestra­fen.” Unter­stützt wird die Ein­stu­fung als Ver­bre­chen von Johan­nes-Wil­helm Rörig, dem Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs. „Das wäre ein kla­res und über­fäl­li­ges State­ment des Rechts­staats gegen Kin­des­miss­brauch”, sag­te Rörig. Er set­ze auf die prä­ven­ti­ve Wir­kung von Straf­ver­schär­fun­gen. Die Stra­fen sei­en bis­her zu gering. „Uns wird immer wie­der berich­tet, dass Täter mit ledig­lich 90 Tages­sät­zen Geld­stra­fe davon­kom­men”, sag­te Rörig. In dem Lüg­de-Pro­zess vor dem Land­ge­richt Det­mold, der sich seit Ende Juni mit den mehr als 450 Fäl­len von Miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie beschäf­tigt, wur­de am ver­gan­ge­nen Mitt­woch ein ers­tes Urteil ver­kün­det. Ein 49-Jäh­ri­ger erhielt als Mit­tä­ter zwei Jah­re Haft auf Bewäh­rung. Die Staats­an­walt­schaft leg­te Revi­si­on ein. Der Haupt­pro­zess soll am 1. August fort­ge­setzt werden.

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