BMI: Uner­laub­te Migra­ti­on mit Sozi­al­leis­tungs­aus­schluss bekämpfen

Bundesinnenministerium - Ministerium des Innern - BMI - Fenster - Gebäude - Zaun - Bäume Foto: Sicht auf das Bundesinnenministerium, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Plan des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums für eine Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) sieht stren­ge Maß­nah­men gegen uner­laub­te Wei­ter­wan­de­rung inner­halb Euro­pas vor.

„Unter­künf­te und Sozi­al­leis­tun­gen” wür­den laut einem Eck­punk­te-Papier „aus­schließ­lich im zustän­di­gen Mit­glieds­staat” gewährt, berich­tet die „Welt am Sonn­tag”. Wer in ein ande­res Land wei­ter­rei­se und dort einen wei­te­ren Asyl­an­trag stel­le, des­sen Antrag sol­le als „offen­sicht­lich unbe­grün­det” abge­lehnt und er ohne Kla­ge­mög­lich­keit schnell in den zustän­di­gen Staat über­stellt werden.

Laut dem Plan, soll das neue GEAS auf drei „untrenn­bar mit­ein­an­der ver­bun­de­nen” Ele­men­ten basieren:

Ers­tens soll eine „ver­pflich­ten­de Vor­prü­fung von Asyl­an­trä­gen an der Außen­gren­ze” statt­fin­den, bevor die Ankömm­lin­ge als recht­lich ein­ge­reist gel­ten. Durch „not­falls frei­heits­ein­schrän­ken­de Maß­nah­men ist sicher­zu­stel­len, dass sich der Ein­rei­se­wil­li­ge der Vor­prü­fung nicht ent­zieht”. Offen­sicht­lich unzu­läs­si­ge oder unbe­grün­de­te Anträ­ge wür­den schon „unmit­tel­bar an der Außen­gren­ze abge­lehnt”, in die­sen Fäl­len dür­fe „kei­ne Ein­rei­se in die EU erfol­gen”. Inner­halb „weni­ger Wochen” wür­de die künf­ti­ge EU-Asyl­agen­tur EUAA die Ver­fah­ren been­den, was direk­te Kon­se­quen­zen nach sich zöge: Auf eine Antrags­ab­leh­nung wür­de direkt die Zurück­wei­sung oder Rück­füh­rung erfol­gen, unter­stützt durch die Grenz­schutz­agen­tur Frontex.

Zwei­tens wür­den laut dem GEAS-Reform­plan nur noch Asyl­su­chen­den mit posi­ti­ver Vor­prü­fung die Ein­rei­se in die EU gestat­tet, sie wür­den durch EUAA auf alle Mit­glied­staa­ten ver­teilt – nach einer Quo­te, die Bevöl­ke­rungs­grö­ße und Wirt­schafts­kraft berücksichtigt.

Drit­tens soll die uner­laub­te Wei­ter­wan­de­rung inner­halb Euro­pas wirk­sam bekämpft wer­den, wie ein­gangs beschrieben.

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