BMJV: Ter­ror­op­fer von Hal­le beka­men bis­lang 350.000 Euro Entschädigung

Synagoge - Halle - Saale - Kerzen - Blumen - Mauer - Gebäude - Tür - Tor Foto: Trauer nach Anschlag in Halle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Über­le­ben­de Opfer und Betrof­fe­ne des Anschlags von Hal­le haben bis­her ins­ge­samt 350.000 Euro als Ent­schä­di­gung erhalten.

Das schreibt die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. An zwei Hin­ter­blie­be­ne wur­den dem­nach je 30.000 Euro aus­ge­zahlt, an einen Hin­ter­blie­be­nen 15.000 Euro. 55 Per­so­nen erhiel­ten bis Anfang Janu­ar Sofort­hil­fen von je 5.000 Euro.

Am 9. Okto­ber 2019 hat­te der Täter Ste­phan B. wäh­rend des jüdi­schen Fei­er­tags Jom Kip­pur die Syn­ago­ge ange­grif­fen und weil er dabei schei­ter­te, im Umfeld des Gebäu­des zwei Men­schen erschos­sen. Hin­ter­blie­be­ne Lebens­part­ner, Kin­der und Eltern eines durch Ter­ror Getö­te­ten haben Anspruch auf 30.000 Euro aus einem Här­te­fall­fonds des Bun­des, Geschwis­ter 15.000 Euro. Ver­letz­te kön­nen bis zu 5.000 Euro erhalten.

Die Ansprü­che lei­ten sich unter ande­rem aus dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz ab. Es wur­de kürz­lich novel­liert, die Pau­scha­len wur­den ange­ho­ben. Betrof­fe­ne des Anschlags vom Ber­li­ner Breit­scheid­platz 2016 hat­ten die Büro­kra­tie bei der Antrags­stel­lung kri­ti­siert. Dar­auf­hin wur­de ein stän­di­ger Opfer­be­auf­trag­ter ein­ge­setzt, an den sich Betrof­fe­ne wen­den kön­nen. Der­zeit ist es der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Edgar Franke.

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