BND: Dop­pel­agent könn­te von Rus­sen erpresst wor­den sein

Bundesnachrichtendienst - Besucherzentrum - Eingang - Habersaathstraße - Berlin Foto: Besucherzentrum des Bundesnachrichtendienstes (BND), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der mut­maß­li­che Dop­pel­agent, der offi­zi­ell Mit­ar­bei­ter des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes war, aber inof­fi­zi­ell für die Rus­sen gear­bei­tet haben soll, könn­te erpresst wor­den sein.

Das berich­ten WDR und NDR unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen. Aus Sicher­heits­krei­sen heißt es dem­nach, dass man die­sem Ver­dacht nach­ge­he. Wei­ter berich­ten die Sen­der, Cars­ten L. habe offen­bar unter ande­rem gehei­me Lage­ein­schät­zun­gen zur Ukrai­ne an Russ­land wei­ter­ge­ge­ben. Auf Anfra­ge woll­ten sich dem­nach weder der Gene­ral­bun­des­an­walt noch der BND dazu äußern. Zuvor war bereits bekannt gewor­den, dass es sich bei dem Fest­ge­nom­me­nen um einen lei­ten­den Mit­ar­bei­ter aus der streng gehei­men tech­ni­schen Aus­lands­auf­klä­rung han­deln soll. Als Beam­ter des höhe­ren Diens­tes habe er Zugang zu sen­si­blen Infor­ma­tio­nen gehabt, und als Spe­zia­list für Aus­wer­tung soll er angeb­lich sämt­li­che Vor­gän­ge und Infor­ma­tio­nen ana­ly­siert haben, die der BND durch welt­wei­te Abhör­ak­tio­nen gewinnt. Offi­zi­ell bestä­tigt wur­de auch das sei­tens der Behör­den nicht.

Die hat­ten am Don­ners­tag ledig­lich die Fest­nah­me vom Mitt­woch bekannt gemacht und mit­ge­teilt, der Mann sei des Lan­des­ver­rats „drin­gend ver­däch­tig”. Er soll im Zuge sei­ner beruf­li­chen Tätig­keit Infor­ma­tio­nen an einen rus­si­schen Nach­rich­ten­dienst über­mit­telt haben. Bei dem Inhalt han­de­le es sich „um ein Staats­ge­heim­nis im Sin­ne des § 93 StGB”, so die Bun­des­an­walt­schaft. Dar­un­ter wer­den unter ande­rem „Tat­sa­chen, Gegen­stän­de oder Erkennt­nis­se” ver­stan­den, „die nur einem begrenz­ten Per­so­nen­kreis zugäng­lich sind und vor einer frem­den Macht geheim­ge­hal­ten wer­den müs­sen, um die Gefahr eines schwe­ren Nach­teils für die äuße­re Sicher­heit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land abzuwenden”.