Brüs­sel: Mehr als 550.000 Bür­ger aus dem Aus­land zurückgeholt

Regierungsjet - Bundesrepublik Deutschland - Flugzeug - A340-313X VIP ´Theodor Heuss - Luftwaffe Foto: Regierungsjet A340-313X VIP ´Theodor Heuss´ der Luftwaffe, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die größ­te Rück­hol­ak­ti­on in der Geschich­te der EU ist weit­ge­hend abge­schlos­sen, die meis­ten der infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie im Aus­land gestran­de­ten EU-Bür­ger sind mitt­ler­wei­le wie­der heimgekehrt.

„Als der Gesund­heits­not­stand welt­weit sei­nen Höhe­punkt erreicht hat­te, waren vie­le Euro­pä­er im Aus­land gestran­det und konn­ten nicht nach Euro­pa zurück­kom­men”, sag­te der EU-Außen­be­auf­trag­te Josep Bor­rell der „Welt” (Sams­tags­aus­ga­be). Davon sei­en rund 600.000 EU-Bür­ger betrof­fen gewe­sen. „Bis zum 1. Mai haben wir mehr als 550.000 Euro­pä­er wie­der zu ihren Fami­li­en zurück­ge­bracht – damit wur­den 90 Pro­zent aus dem Aus­land zurückgeholt.”

Dies sei auch das Ergeb­nis einer „ein­zig­ar­ti­gen kon­su­la­ri­schen Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Euro­päi­schen Uni­on und ihren Mit­glied­staa­ten”, sag­te Euro­pas Chef­di­plo­mat. „Wir wer­den wei­ter­hin dar­an arbei­ten, auch den rest­li­chen zehn Pro­zent der im Aus­land ver­blie­be­nen Euro­pä­er durch Rück­hol­flü­ge zu hel­fen”, so Bor­rell. Die groß ange­leg­te Rück­hol­ak­ti­on zei­ge, „dass die EU in der Lage ist, schnell und effi­zi­ent auf unvor­her­ge­se­he­ne Situa­tio­nen zu reagie­ren und ihre Bür­ger zu unterstützen”.

Allein Deutsch­land hat bis­her etwa 240.000 Men­schen nach Hau­se geholt – mehr als jedes ande­re EU-Land. Ber­lin hat für die Luft­brü­cke 50 Mil­lio­nen Euro bereit­ge­stellt. Der Euro­päi­sche Aus­wär­ti­ge Dienst (EAD) in Brüs­sel über­nahm bei der euro­pa­wei­ten Rück­hol­ak­ti­on wich­ti­ge Koor­di­nie­rungs­ar­bei­ten und sorg­te mit dafür, dass Bür­ger ande­rer EU-Län­der auch in den Flug­zeu­gen eines bestimm­ten Mit­glieds­lan­des mit­flie­gen konn­ten. Das spar­te Kos­ten und beschleu­nig­te oft­mals die Rückkehr.

In der Regel wur­den Urlau­ber oder jün­ge­re Men­schen aus EU-Län­dern, die sich im Rah­men eines Schü­ler­aus­tau­sches oder eines Frei­wil­li­gen­pro­gramms in Dritt­staa­ten auf­hiel­ten, zurück­ge­bracht. Die Rück­kehr der ver­blie­be­nen 50.000 Euro­pä­er ist beson­ders schwie­rig. So erteilt Marok­ko bei­spiels­wei­se bis heu­te kaum Lan­de­ge­neh­mi­gun­gen. Auf den Phil­ip­pi­nen, in Kame­run und in Indi­en kön­nen die EU-Bür­ger nur schwer zum Flug­ha­fen gelan­gen, weil wei­ter­hin sehr stren­ge Aus­gangs­be­schrän­kun­gen gelten.

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