Bun­des­an­walt­schaft: Ter­ror­an­kla­ge gegen drei Ira­ker erho­ben worden

Ger Generalbundesanwalt beim Gerichtshof - Staatsanwaltschaft - Gebäude - Mauer - Schild - Karlsruhe Foto: Schild vom Generalbundesanwalt (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­an­walt­schaft hat drei Ira­ker wegen Ter­ror­ver­dachts ange­klagt. Die Ankla­ge vor dem Staats­schutz­se­nat des Han­sea­ti­schen Ober­lan­des­ge­richts Ham­burg sei bereits am 5. August erho­ben worden.

Die Karls­ru­her Behör­de teil­te dies am Mitt­woch mit. Die Ange­schul­dig­ten Shahin F. und Hersh F. sei­en hin­rei­chend ver­däch­tig, eine schwe­re staats­ge­fähr­den­de Gewalt­tat vor­be­rei­tet und in die­sem Zusam­men­hang gegen das Spreng­stoff­ge­setz ver­sto­ßen zu haben.

Des Wei­te­ren sei der Ange­schul­dig­te Sar­kawt N. hin­rei­chend ver­däch­tig, ihnen zu der Vor­be­rei­tung der Gewalt­tat Hil­fe geleis­tet zu haben. Ende Novem­ber 2018 hat­ten sich Shahin F. und Hersh F. laut Bun­des­an­walt­schaft dazu ent­schlos­sen, in Deutsch­land einen isla­mis­tisch moti­vier­ten Anschlag zu ver­üben. Sie hat­ten dem­nach spä­tes­tens Anfang Dezem­ber mit den Vor­be­rei­tun­gen begonnen.

Dabei sol­len sie über das Inter­net in Kon­takt zu zwei im Aus­land auf­häl­ti­gen, eben­falls isla­mis­tisch gesinn­ten, Per­so­nen gestan­den haben, die ihnen logis­ti­sche Unter­stüt­zung für das Anschlags­vor­ha­ben zusag­ten und sie bei der Her­stel­lung eines Spreng­sat­zes mit­tels Schwarz­pul­ver anleiteten.

Ende Dezem­ber hat­ten die bei­den Beschul­dig­ten nach Ange­ben der Ermitt­ler ers­te Spreng­ver­su­che mit Schwarz­pul­ver aus Sil­ves­ter­b­öl­lern unter­nom­men. Par­al­lel zu den Bemü­hun­gen um die Her­stel­lung eines Spreng­sat­zes sol­len die bei­den Ange­schul­dig­ten sich ent­schie­den haben, bei ihrem Anschlags­vor­ha­ben zusätz­lich eine Schuss­waf­fe zu verwenden.

Sar­kawt N. soll­te sich um die Beschaf­fung der Schuss­waf­fe küm­mern, so die Karls­ru­her Behör­de. Ein Ange­bot, wel­ches sie von einer Per­son erhal­ten hat­ten, war Shahin F. und Hersh F. aller­dings offen­bar zu teu­er, sodass es nicht zu dem Kauf einer Schuss­waf­fe kam.

Spä­tes­tens ab Anfang Janu­ar sol­len die Ange­schul­dig­ten F. auch den Ein­satz eines Kraft­fahr­zeugs bei dem zu ver­üben­den Anschlag geplant haben. Ihr Plan hat­te laut Bun­des­an­walt­schaft zuletzt vor­ge­se­hen, die Tat mit­tels Spreng­stoff sowie eines noch zu beschaf­fen­den Kraft­fahr­zeugs zu begehen.

Zu die­sem Zweck hat­ten sie im Janu­ar damit begon­nen, am theo­re­ti­schen Fahr­un­ter­richt in einer Fahr­schu­le teil­zu­neh­men. Die Ange­schul­dig­ten waren Ende Janu­ar fest­ge­nom­men wor­den. Die drei Ange­klag­ten befin­den sich seit­dem in Untersuchungshaft.

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