Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um: Knapp 30.000 staa­ten­lo­se Personen

Reisepass - Nationalpass - Europäische Union - Bundesrepublik Deutschland Foto: Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Deutsch­land waren zuletzt knapp 30.000 staa­ten­lo­se Per­so­nen gemeldet.

Wie die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Frei­tag­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf Anga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums mel­den, sei­en zum Stich­tag 31. Dezem­ber 2022 ins­ge­samt 29.455 Per­so­nen unter der Staats­an­ge­hö­rig­keits­be­zeich­nung „Staa­ten­los” erfasst wor­den. Sta­tis­ti­sche Daten zur eth­ni­schen Zusam­men­set­zung die­ser Per­so­nen­grup­pe lägen nicht vor.

Welt­weit gehen Exper­ten von 4,3 Mil­lio­nen Betrof­fe­nen aus. Seit 1954 ver­pflich­tet das „Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen” die Unter­zeich­ner­staa­ten dazu, Staa­ten­lo­sen Per­so­nal­do­ku­men­te aus­zu­stel­len und ihnen unter Umstän­den einen lega­len Auf­ent­halt auf ihrem Hoheits­ge­biet zu ermög­li­chen. Die Grün­de für Staa­ten­lo­sig­keit sind viel­fäl­tig, bei­spiels­wei­se führt Men­schen­han­del welt­weit zu neu­en Fäl­len von Staatenlosigkeit.

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