Angesichts der Energiekrise und steigender Strompreise entscheiden sich immer mehr Haushalte für eine Minisolaranlage für Balkon, Carport oder Garten.
Laut Bundesnetzagentur hat sich die Anzahl der angemeldeten sogenannten Balkon-Solar-Geräte bis 600 Watt Leistung seit Juli letzten Jahres auf nun rund 23.500 mehr als verdoppelt, wie der „Spiegel” berichtet. Damals waren es noch etwa 10.100 gewesen. Die Anzahl der Kleinanlagen bis ein Kilowatt hat sich nach Angaben der Behörde sogar verdreifacht: auf nun etwa 46.000. Die Zahl der tatsächlich in Deutschland betriebenen Mini-Fotovoltaik-Anlagen liegt weit darüber, die Mehrheit meldet ihre Geräte nicht an und betreibt sie schwarz.
Der Markt wachse gerade dynamisch, sagte die Volkswirtin Barbara Praetorius von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft dem „Spiegel”. Mit ihren Kollegen hat sie hochgerechnet, dass bis Ende 2021 in Deutschland zwischen 140.000 und 190.000 Komplettanlagen verkauft wurden. Allein von 2020 bis 2021 habe sich die Anzahl der verkauften Anlagen bei den befragten Unternehmen fast verdoppelt, heißt es in einer HTW-Studie über den Markt. Andere Experten schätzen die Zahl der laufenden Minianlagen inklusive der Eigenbauten sogar bereits auf 300.000 bis 500.000.
Bei Balkon-Solaranlagen, die auch als Stecker-Solargeräte bekannt sind, handelt es sich in der Regel um ein oder zwei Solarmodule, die an einen Wechselrichter angeschlossen und dann mit der Hauselektrik verbunden werden, um dort direkt Sonnenstrom einzuspeisen. Bis zu einer Leistung von 600 Watt dürfen die sogenannten Balkon-Solar-Geräte ohne Elektriker in Betrieb genommen werden. Allerdings gilt eine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. HTW-Expertin Praetorius fordert, die Minianlagen in Deutschland anmeldefrei zu machen und die erlaubte Leistung auf 900 Watt zu erhöhen: „Bislang gelten für die Minigeräte dieselben Regeln wie für Großanlagen, das ist historisch verständlich, aber natürlich Quatsch”, sagte sie dem „Spiegel”. Sicherheitsbedenken der Netzbetreiber hält sie für vorgeschoben. Selbst wenn der Solarboom auf Balkonien weitergehe, werde es deswegen „niemals Probleme für die Verteilnetze” geben.
Bei der Bundesnetzagentur heißt es zu der geringen Anmeldebereitschaft vieler Kleinstromerzeuger, diese entspreche „nicht den Erwartungen”. Die Behörde könnte theoretisch ein Zwangsgeld verhängen, dies sei aber ein „scharfes Schwert”, das man zu vermeiden versuche. Die Anmeldung sei aber gerade wegen der wachsenden Nachfrage weiterhin sinnvoll und notwendig: „Angesichts der großen Zahl von Kleinstanlagen, die bereits installiert sind oder künftig installiert werden, ist es von immer größerer Bedeutung, dieses Marktsegment in die Statistiken aufzunehmen”, heißt es bei der Behörde.
Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes am vorvergangenen Donnerstag hatte es in der Balkon-Solar-Szene Unruhe gegeben. Einem Gesetzesentwurf zufolge hätte Betreibern künftig eine Strafzahlung von bis zu 100 Euro jährlich drohen können. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von Robert Habeck sendet nun beruhigende Signale: Für bestehende Stecker-PV-Anlagen „ändert sich aus unserer Sicht nichts”, heißt es dort. Das Anmelden solle zwar nicht entfallen, aber „vereinfacht und beschleunigt” werden.