Die Bundesnetzagentur hat nun die Prüfungen der StreamOn-Option der Deutsche Telekom abgeschlossen und hat nun festgestellt, dass diese teilweise gegen die Netzneutralität verstößen.
Mit der StreamOn-Option von der Deutsche Telekom haben gewisse Mobilfunkkunden der Telekom die Möglichkeit, gewisse Dienste uneingeschränkt oft und lange im mobilen Internet zu verwenden. So kann man beispielsweise Netflix von überall aus beliebig lang in Anspruch nehmen.
Je nach Tarif bekommt man hier die Möglichkeit, entweder Musik-Streaming-Dienste uneingeschränkt verwenden zu können oder auch Video-Streaming-Dienste, teilweise auch in HD. Genau diese Möglichkeit hat nun die Bundesnetzagentur in letzter Zeit umfassend geprüft, ob diese gegen die Netzneutralität verstoßen.
Man ist zudem Entschluss gekommen, dass das StreamOn der Telekom in gewissen Punkten gegen diese verstößt. Ein Verstoß ist zum Beispiel, dass die Telekom bei den L‑Tarifen die Qualität des Video-Streaming-Dienstes reduziert, obwohl die Inhalte auch in HD verfügbar wären. Nur im nächstgrößeren Tarif kann man den Inhalt auch in HD verwenden.
Zudem gibt es laut der Bundesnetzagentur ein Verstoß im Bezug auf das EU-Roaming. Bekanntlich hat man mittlerweile die Möglichkeit, in der ganzen EU den Mobilfunkvertrag so zu nutzen, wie man es im Inland gewohnt ist, ohne, dass man hier dafür zur Kasse gebeten wird.
Da das StreamOn der Telekom aber nur im Inland – also in Deutschland – eingreift und gültig ist und nicht im EU-Ausland, ist dies für die Bundesnetzagentur ein Verstoß, denn das Verfahren wäre nicht vereinbar mit dem Roam-Like-at-Home-Prinzip.
Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben und die Verstöße zu beseitigen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, können weitere Maßnehmen angeordnet werden.
Wie die Telekom nun damit umgeht ist unbekannt. Im Prinzip müsste man nun bei den L‑Tarifen ebenfalls die Video-Streaming-Dienste in HD und in allen Tarifen mit der StreamOn-Option auch die Nutzung im EU-Ausland zulassen.