Bun­des­po­li­zei: 1.120 Abge­scho­be­ne mit Wiedereinreisesperre

Bundespolizei - Polizistin - Polizei - Person - Uniform Foto: Sicht auf eine Bundespolizistin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­po­li­zei hat seit der Ver­schär­fung der Grenz­kon­trol­len vor einem Jahr 1.120 Abge­scho­be­ne mit einer Wie­der­ein­rei­se­sper­re festgestellt.

Das berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf die Behör­de. „500 die­ser Per­so­nen wur­den an der Gren­ze zurück­ge­wie­sen und 150 zurück- oder abge­scho­ben”, teil­te die Bun­des­po­li­zei mit. Dar­über hin­aus sei­en rund 50 frei­wil­lig aus­ge­reist. Wei­te­re etwa 100 Per­so­nen sei­en Frei­heits­ent­zie­hun­gen zuge­führt worden.

Nach­dem im letz­ten Herbst der Anfüh­rer einer liba­ne­si­schen Ban­de nach sei­ner Abschie­bung wie­der ein­ge­reist war, hat­te Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer ab 07. Novem­ber 2020 die Schlei­er­fahn­dung, also Kon­trol­len ohne kon­kre­ten Ver­dacht, im Grenz­raum inten­si­vie­ren las­sen. Vor die­ser Ver­schär­fung konn­ten monat­lich meist unge­fähr 100 Abge­scho­be­ne mit Wider­ein­rei­se­sper­re fest­ge­stellt werden.

In den nicht ein­mal zwei Mona­ten bis zum Jah­res­en­de 2019 gelang dies laut Bun­des­po­li­zei dann deut­lich häu­fi­ger, näm­lich 302 mal. 2020 konn­ten bis Ende Okto­ber wei­te­re 818 sol­cher Per­so­nen auf­ge­grif­fen wer­den. Der auf den ers­ten Blick rück­läu­fi­ge Trend erklärt sich durch die seit der Coro­na­kri­se stark redu­zier­te inter­na­tio­na­le Mobi­li­tät. Der Groß­teil der Auf­grif­fe von Per­so­nen mit Wie­der­ein­rei­se­sper­re erfolgt an den Gren­zen, dort ist seit der Ver­schär­fung vor einem Jahr in der Regel eine Zurück­wei­sung die­ser Aus­län­der möglich.

Falls sie erst im Inland auf­ge­grif­fen wer­den, das waren laut Bun­des­po­li­zei 301 die­ser Per­so­nen, ist dies recht­lich nicht mög­lich, dann muss eine erneu­te Abschie­bung ver­sucht wer­den. Dies wird erschwert, weil die Wie­der­ein­ge­reis­ten in der Regel neue Asyl­an­trä­ge stel­len und nur inhaf­tiert wer­den dür­fen, wenn sie eine „erheb­li­che Gefahr” dar­stel­len oder schwe­re Straf­ta­ten began­gen haben. Poli­ti­sche For­de­run­gen nach Inhaf­tie­rung aller wider­ein­ge­reis­ten Abge­scho­be­nen bis zu ihrer erneu­ten Rück­füh­rung wur­den bis­her nicht umgesetzt.

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