Bun­des­re­gie­rung: 28.000 aus­ge­reis­te Asyl­be­wer­ber wie­der im Land

Flüchtlinge - Aufnahmestation - Menschen Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestation, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Abge­scho­be­ne oder frei­wil­lig aus­ge­reis­te Asyl­be­wer­ber kom­men in gro­ßer Zahl wie­der zurück nach Deutschland.

Dies geht aus der Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge des AfD-Abge­ord­ne­ten Mar­tin Sichert her­vor, über wel­che die „Welt” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Zum Stand 30. Sep­tem­ber sind dem­nach 28.224 Asyl­be­wer­ber, die seit 2012 ein­ge­reist sind und einen Antrag stell­ten, dann aber abge­scho­ben wur­den oder aus­reis­ten, inzwi­schen wie­der im Land und haben einen wei­te­ren Asyl­an­trag gestellt.

In den ers­ten neun Mona­ten die­ses Jah­res stell­ten 3.243 sol­cher frü­her schon ein­mal aus­ge­reis­ten Asyl­be­wer­ber einen neu­en Antrag. In der Regie­rungs­ant­wort heißt es, „dif­fe­ren­zier­te belast­ba­re Anga­ben” zum Grund der Aus­rei­se lie­ßen sich nicht ermit­teln. Es bleibt also unklar, ob die­se wie­der­ge­kehr­ten Asyl­be­wer­ber nach ihrem ers­ten Antrag abge­scho­ben wor­den waren, mit För­de­rung frei­wil­lig aus­reis­ten oder ohne För­de­rung das Land verließen.

Auch für den Teil­be­reich der Dub­lin-Über­stel­lun­gen, sie machen mehr als ein Drit­tel aller Abschie­bun­gen aus, gibt es aber unge­fäh­re Anga­ben. Dabei han­delt es sich um Asyl­be­wer­ber, die über ein ande­res EU-Land nach Deutsch­land kamen, das nach dem Dub­lin-Abkom­men für das Asyl­ver­fah­ren zustän­dig ist.

Unter Beru­fung auf das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um berich­tet die „Welt” wei­ter, dass unter allen im Jahr 2018 aus Deutsch­land in den zustän­di­gen Staat über­stell­ten Asyl­be­wer­ber 22 Pro­zent wie­der im Zeit­raum von Anfang Janu­ar 2018 bis Ende Janu­ar 2019 ein­reis­ten – näm­lich 1.901 von 8.736 Personen.

Dar­in sind aber nur sol­che Fäl­le ent­hal­ten, die direkt oder nach kur­zer Zeit wie­der nach Deutsch­land rei­sen. Wer also bei­spiels­wei­se im Dezem­ber 2018 über­stellt wur­de und im Febru­ar 2019 wie­der nach Deutsch­land kam, ist dar­in nicht ent­hal­ten. Sowie­so sind jene, die nicht an der stich­pro­ben­haft kon­trol­lier­ten Gren­ze auf­fal­len und sich nicht bei einer Behör­de mel­den, nicht in den 22 Pro­zent enthalten.

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